Betreff
Erweiterung der Sporthalle des TC Edewecht
Vorlage
2013/FB II/1427
Aktenzeichen
II - 04.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Finanzierung der geschilderten Maßnahme ist in der Sachdarstellung ausführlich beschrieben.

Für die Gewährung einer gemeindlichen Förderung für diese Maßnahme sind bislang keine Finanzmittel für den Haushalt 2014 eingeplant. Sofern eine Bewilligung einer Förderung erfolgen sollte, wären die notwendigen Finanzmittel in den Haushaltsplanungen für den Haushalt 2014 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Der Tennis-Club Edewecht beabsichtigt, eine weitere Sporthalle an die vorhandene Tennishalle anzubauen. Dazu wird eine Außenspielfläche überbaut und hierfür muss an anderer Stelle eine entsprechende Außenspielfläche wieder  neu geschaffen werden. Derzeit umfasst die Gesamtanlage eine Tennishalle sowie fünf Außenspielplätze. Siehe Anlagen Nr. 1 bis 6.

 

Der Verein hat die gesamte Anlage in 2009 im Wege eines Erbbaurechtsvertrages von der Gemeinde Edewecht übernommen und führt die Anlage seither in eigener Verantwortung. Die Gemeinde Edewecht fördert den Betrieb der Anlage mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 2.500 Euro. Der Verein selbst erhält die jährlich laufende Sportgerätebeihilfe des Landkreises Ammerland und der Gemeinde Edewecht.

 

Der Verein stellt in seinem Antrag dar, dass insbesondere die Jugendarbeit stark floriert. Aufgrund fehlender Hallenzeiten können derzeit keine weiteren Mitglieder, insbesondere Kinder aufgenommen werden. Aufgrund dieser Situation ist die Idee im Verein entwickelt worden, eine weitere Sporthalle zu bauen. Die neue Sporthalle soll multifunktional nutzbar und damit nicht nur für den Tennissport, sondern auch für andere Sportarten nutzbar sein. Der Verein möchte hier ganz bewusst andere Vereine und Institutionen ansprechen und die Sporträume zugänglich machen. Interesse an einer Nutzung haben bereits der Kindergarten Edewecht sowie der VfL Edewecht bekundet (siehe Anlagen Nr. 7 + 8). Mit weiteren Edewechter Sportvereinen hat der TC Edewecht ebenfalls Kontakt bezüglich einer Nutzung der Sporthalle aufgenommen.

 

Der TC Edewecht hat eine Kostenkalkulation für den Bau der Sporthalle und die Ersatzschaffung des Außenspielfeldes erarbeiten lassen. Danach sind Kosten von 310.000 Euro zu veranschlagen, die nicht allein vom Verein aufgebracht werden können. Über die Gemeinde Edewecht ist bereits ein Förderantrag an den Landkreis Ammerland gerichtet worden. Eine Entscheidung hierzu ist bislang noch nicht ergangen (Anlage Nr. 9). Ebenso hat der Verein einen Förderantrag an den Landessportbund Niedersachsen gerichtet. Von dort wäre eine Förderung von bis zu 20 % der Gesamtkosten denkbar. Auch hier liegt noch keine Bewilligung/Entscheidung vor.

 

Zur Finanzierung dieses Vorhabens erbittet der Verein folgendes:

1. Der TC Edewecht erbittet in Anlehnung an die grundsätzliche Bewilligungspraxis des Landkreises Ammerland eine Festbetragsförderung von 34.000 Euro seitens der Gemeinde Edewecht.

2. Des Weiteren wird zur Finanzierung des verbleibenden Restbetrages ein Darlehen in Anspruch genommen werden müssen. Zur Absicherung eines Darlehens über eine Maximalsumme von bis zu 125.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren erbittet der Verein die Gewährung einer Kommunalbürgschaft der Gemeinde Edewecht.

3. Aufgrund der Regelungen im Erbbaurechtsvertrag und der grundlegenden Bedeutung einer solchen Baumaßnahme bedarf der Verein der Genehmigung der Maßnahme durch die Gemeinde Edewecht.

 

Darüber hinaus werden Spenden und Zuschüsse in Höhe von mindestens 45.000 Euro vom TC Edewecht für die Finanzierung der Maßnahme eingeworben werden. Der Verein hat das Dach der vorhandenen Tennishalle an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage verpachtet. Mit diesem Betreiber hat der Verein zwecks Verpachtung des Daches der neuen Sporthalle bereits Kontakt aufgenommen. Ebenso hat der Verein über ein Steuerberatungsbüro die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung klären lassen.

 

Hieraus ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht:

 

Gesamtbaukosten                                                                                                  310.000 Euro

 

Zuschuss Landessportbund                                                   55.000 Euro

Eigenmittel Verein                                                                 100.000 Euro

davon aus

Verpachtung Hallendach                         6.000 Euro

Vorsteuerabzug                                     49.000 Euro

Spenden/Zuschüsse                              45.000 Euro

 

Zuschuss Landkreis Ammerland  (fraglich)                             34.000 Euro

Zuschuss Gemeinde Edewecht                                               34.000 Euro

Darlehen des Vereins                                                              Restbetrag

 

Der beigefügten Übersicht der Mehreinnahmen und Mehrausgaben des Vereins (Anlage Nr. 10) ist zu entnehmen, dass die Gesamtmaßnahme unter den genannten Rahmenbedingungen vom Verein, auch langfristig, „geschultert“ werden kann.

 

Die Maßnahme wird verwaltungsseits unterstützt, zumal eine mögliche Mitnutzung der multifunktionalen Sporthalle für andere Vereine und Institutionen zu einer Entlastung des Bedarfes an Sporthallenzeiten führen kann. Der Landkreis Ammerland gewährt nach der dortigen Richtlinie eine Drittelförderung auf der Basis einer Höchstbetragsregelung. Für Sporthallen gilt ein Höchstbetrag von 102.000 Euro, so dass eine maximale Förderung von 34.000 Euro bewilligt werden könnte. In Anlehnung an diese Regelung wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Edewecht ebenfalls eine Förderung in dieser Höhe gewährt, um insbesondere den Kinder- und Jugendsport zu unterstützen. Die bislang gewährte lfd. Förderung des Vereins bleibt hiervon unberührt und wird aufgrund der neuen Sporthalle nicht angepasst werden.

 

Dem beigefügten Lageplan ist zu entnehmen, dass für den Bau der neuen Sporthalle das vorhandene eigene Gelände nicht ausreicht. Es besteht ein weiterer Flächenbedarf, der in das Gelände des Stadions auf einer Länge von ca. 2,37 m hineinragt. Durch die Inanspruchnahme einer rd. 19 qm großen Fläche in diesem Bereich des Stadions wird die Nutzung des Stadions jedoch in keiner Form beeinträchtigt. Die Rücksprache mit dem VfL Edewecht ergab, dass dort keine Bedenken gegen die Freigabe dieser Fläche bestehen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die neue Sporthalle mit der Überschreitung der Grundstücksgrenze aus dem geltenden Bebauungsplan hinausragt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens ist bereits mit dem Landkreis Ammerland erörtert worden. Der Landkreis Ammerland beabsichtigt, hierfür eine Befreiung zu erteilen.


Beschlussvorschlag:

1. Die geplante Maßnahme des Neubaus einer Sporthalle sowie Ersatzherstellung eines Außenspielfeldes  auf dem Gelände des TC Edewecht wird hiermit genehmigt. Darüber hinaus wird die notwendige Genehmigung zur Nutzung eines Teilstücks des Stadiongeländes für den Sporthallenneubau erteilt.

2. Dem TC Edewecht wird für den Bau einer Sporthalle und Ersatzherstellung eines Außenspielfeldes eine einmalige Förderung von 34.000 Euro bewilligt. Die notwendigen Finanzmittel sollen nach Möglichkeit über den Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Gemeinde Edewecht gewährt für diese Maßnahme eine Kommunalbürgschaft zur Aufnahme eines Darlehens durch den TC Edewecht bei einer inländischen Bank bis zu einer maximalen Darlehenshöhe von 125.000 Euro sowie einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren.


Anlagen:

Sporthallenplanung, Lageplan, Finanzierungsübersicht (Anlagen Nr. 1 – 10)