Betreff
Schieß-Sport-Gemeinschaft Edewecht e.V.
Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Adlerschießstandes
Vorlage
2013/FB II/1426
Aktenzeichen
II - 04.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Adlerschießstandes sind bislang keine Finanzmittel für den Haushalt 2014 vorgesehen. Im Falle einer Bewilligung einer Förderung wären die notwendigen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanung für den Haushalt 2014 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Die Schieß-Sport-Gemeinschaft Edewecht e.V. (SSG Edewecht) beantragt mit Schreiben vom 25.09.2013, hier eingegangen 08.10.2013, die Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Adlerschießstandes.

Das Adlerschießen ist im Ammerland nicht sehr bekannt, während es das Adlerschießen in z.B. Friesoythe bereits seit Jahren gibt und dort gut etabliert ist. Die SSG Edewecht möchte mit dem Bau eines Adlerschießstandes eine neue Veranstaltung in Edewecht etablieren und darüber auch den Schießsport der Bevölkerung wieder näher bringen.

Für die Durchführung eines Adlerschießens wird ein Areal benötigt, auf dem ein Mast, der den Adler aufnimmt, errichtet wird sowie ein Standort für den Aufbau von zwei Lafetten. Der Mast wird eine Höhe von 10 m haben. Der Standort der Lafetten muss sich in einer Entfernung von 10 – 15 m vom Mast entfernt befinden. Lafetten dienen zur festen Arretierung von Waffen und ermöglichen im Falle eines Adlerschießens die enge Eingrenzung des Schussfeldes. Die gesamte Anlage wird von einem Schießstandsachverständigen abzunehmen sein. In der Folge erfolgt eine Abnahme sodann alle vier Jahre.

Die SSG Edewecht möchte den Adlerschießstand am Ende des Grundstücks „Schützenhof“ in Richtung Marktplatz errichten. Dabei würde sich der Mast auf dem Grundstück des Schützenhofes befinden. Die Lafettenanlage würde sich sodann auf dem Marktplatzgelände im Bereich der Parkplätze befinden. Dafür wäre es nötig, die Parkplätze dahingehend zu modifizieren, dass für die Arretierungspunkte der beiden Lafetten Bodenhülsen eingebaut werden und ein fester Untergrund geschaffen wird.

Dieser Standort gäbe dem Verein die Möglichkeit, ein öffentliches Adlerschießen anzubieten und den Zuschauern einen guten Blick auf die Veranstaltung zu ermöglichen. Der Bereich wäre gut absperrbar. Die Nutzung der Parkplätze wäre nur wärend der Veranstaltung eingeschränkt, während der übrigen Zeit des Jahres wäre dieser Bereich frei nutzbar.

Für den Bau des Adlerschießstandes rechnet der Verein mit Gesamtkosten von 5.240 Euro, von denen der Verein ein Drittel selbst aufbringen kann. Eine Förderung der Maßnahme durch den Landkreis Ammerland kommt nicht in Betracht, da ein Adlerschießen kein Sportschießen ist. Nur sportfachlich notwendige Investitionen über einen Gesamtinvestitionswert von 7.500 Euro würden vom Landkreis Ammerland gefördert werden können. Insoweit erbittet der Verein die Gewährung einer Förderung über die verbleibende  Restsumme von rd. 3.500 Euro durch die Gemeinde Edewecht. Parallel dazu hat der Verein einen Förderantrag an den Kreissportbund gerichtet.


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Edewecht erteilt für den Bau eines Adlerschießstandes die Genehmigung zum Einbau der notwendigen Arretierungspunkte auf dem Parkplatzbereich des Marktplatzes. Der Einbau erfolgt in Abstimmung mit dem Fachbereich III – Bauen, Planen und Umwelt - der Gemeinde Edewecht.

2. Die SSG Edewecht e.V. hat vor Baubeginn die notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und vor Inbetriebnahme die Schießstandabnahme nachzuweisen.

3. Zur Durchführung eines Adlerschießens wird der SSG Edewecht e.V. eine einmalige Förderung in Höhe von 3.500 Euro gewährt. Die notwendigen Finanzmittel sollen nach Möglichkeit über den Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Antrag der SSG Edewecht

Lageplan  - wird nachgereicht -