Betreff
VfL Edewecht e.V.
Antrag auf Erstellung eines weiteren Ballfangzaunes auf dem Sportplatz am Göhlenweg
Vorlage
2013/FB II/1422
Aktenzeichen
II - 04.11.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die beschriebene Baumaßnahme ist bislang noch nicht in die Gesamtprioritätenliste der Gemeinde Edewecht eingepflegt worden. Es handelt sich insoweit um eine neue Maßnahme. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Finanzmittel sollten für das Haushaltsjahr 2014 eingeplant werden.


Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 14.05.2013 beantragt der VfL Edewecht e.V. die Erstellung eines weiteren Ballfangzaunes auf dem Sportgelände am Göhlenweg.

Der VfL Edewecht e.V. hatte Ende 2007 die Erweiterung der Sportfläche am Göhlenweg um ein Jugendspielfeld (70 x 100 m) beantragt. Der Platz ist im Jahre 2008 in Eigenleistung mit einem gemeindlichen Zuschuss von 5.000 € hergerichtet worden und kann seither bespielt werden.    

Für den ordnungsgemäßen Spielbetrieb war es notwendig, einen Ballfangzaun entlang des Wasserzuges zu installieren. Diese Maßnahme wurde 2012 für  16.265,36 € unter Inanspruchnahme einer Drittelförderung des Landkreises Ammerland umgesetzt.

Nunmehr wird ein weiterer Ballfangzaun entlang der Südseite benötigt, um einen vernünftigen Ablauf des Trainings- und Spielbetriebes zu gewährleisten. In seiner Kostenkalkulation geht der Fachbereich III von Gesamtkosten in Höhe von 13.000,00 € aus. Ein Sportförderantrag an den Landkreis Ammerland zur Finanzierung eines Drittels der Gesamtsumme in Höhe von 4.300,00 € ist gestellt worden. Weiterhin hat der VfL Edewecht e.V. zugesichert, 4.300,00 € aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Seitens der Gemeinde Edewecht wären sodann noch Mittel in Höhe von 4.400,00 € bereitzustellen.

 

Die Einplanung der notwendigen Finanzmittel sollte daher nach Möglichkeit zum Haushaltsjahr 2014 vorgesehen werden.


Beschlussvorschlag:

Die Sportmaßnahme “Erstellung eines weiteren Ballfangzaunes auf dem Sportplatz am Göhlenweg“ wird mit einer Kostensumme von 4.400,00 Euro in die Gesamtprioritätenliste der Gemeinde Edewecht unter Stufe II – besondere Dringlichkeit – aufgenommen und soll nach Möglichkeit zeitnah in 2014 umgesetzt werden.


Anlagen:

Antrag VfL Edewecht

Kostenkalkulation FB III