Betreff
Planungsabsichten des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zur Änderung des Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms (LROP)
Vorlage
2013/FB III/1413
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Das Landwirtschaftsministerium hat am 07.08.2013 die Planungsabsichten zur Änderung des Niedersächsischen LROP veröffentlicht. Die geplanten Änderungen werden u. a. nachhaltige Auswirkungen auf die bisher in der Raumordnung des Landes festgelegte Sicherung der Rohstofflagerstätten für Torf haben. Der entsprechende Erlass des Ministeriums ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. In dieser Anlage sind die für die Gemeinde Edewecht wichtigsten Passagen gekennzeichnet.

 

Kurz zusammengefasst sollen im LROP Regelungen getroffen werden für Böden mit hohem Kohlenstoffgehalt, um im Hinblick auf die Klimabilanz und den Klimawandel die Treibhausgasfreisetzung zu vermeiden sowie die biologische Vielfalt zu schützen. Hierzu sollen Vorranggebiete für die Erhaltung und Entwicklung von natürlichen Senken für klimaschädliche Stoffe festgelegt werden. Im besonderen Maße hierfür geeignet werden die bisher als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung für den Torfabbau festgelegten Bereiche bezeichnet, einerseits aufgrund der vorhandenen Torfmächtigkeiten, andererseits aufgrund der dort (in der Vergangenheit) erfolgten Freihaltung von entgegenstehenden anderen Nutzungen.

 

Gleichzeitig werden – logischer Weise – alle bisher in der Gemeinde Edewecht ausgewiesenen Vorranggebiete für den Torfabbau ersatzlos gestrichen.

 

Mit einer weiteren Regelung im LROP wird den Trägern der Regionalplanung (hier der Landkreis Ammerland) zukünftig untersagt, seinerseits auf Kreisebene Vorranggebiete für den Torfabbau von regionaler Bedeutung auszuweisen (ausgenommen für den Moor-Kurbetrieb).

 

Die Planungen des Landes Niedersachsen können erhebliche Konsequenzen für die Gemeinde Edewecht, hier insbesondere für die Siedlungsentwicklung in Friedrichsfehn, für die Gartenbau- und Baumschulbetriebe mit ihrem Bedarf an Weißtorf, für die Landwirtschaft und für die Torfabbaubetriebe haben. In Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss bereitet die Verwaltung derzeit eine Stellungnahme zu den Planungsabsichten des Landes vor, die bis zum 20.09.2013 im Ministerium vorliegen muss.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung über das Thema weiter berichten.


Anlagen:

- Erlass des Ministeriums