Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde im Zeitraum vom 23.05.2016 bis 31.08.2016 mit Unterbrechungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfbericht vom 06.09.2016 festgestellt. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.
Es wurde eine Feststellung im Prüfungsbericht aufgenommen, in der gesagt wird, dass die Gemeinde nicht alle erhaltenen Spenden buchhalterisch erfasst hat. Darüber hinaus hat das Rechnungsprüfungsamt noch weitere Anmerkungen zum Jahresabschluss mit Schreiben vom 29.09.2016 vorgebracht. Hierzu hat die Verwaltung mit Schreiben vom 05.10.2016 Stellung genommen. Beide Schreiben liegen ebenfalls als Anlage bei.
Der Jahresabschluss 2012 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Das Jahresergebnis für das
Haushaltsjahr 2012 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 3.069.407,26 € und als außerordentliches
Ergebnis einen Betrag von 510.584,66 € aus, zusammen somit 3.579.991,92 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen
aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
Zusammen mit den Ergebnissen der vorangegangenen Haushaltsjahre ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
|
Rücklage für Überschüsse des |
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ordentlichen Ergebnisses |
außerordentlichen Ergebnisses |
Summe |
Stand 31.12.2010 |
3.267.367,06 € |
298.277,48 € |
3.565.644,54 € |
Ergebnis HHJ 2011 |
731.332,03 € |
-83.164,86 € |
648.167,17 € |
Zwischenstand |
3.998.699,09 € |
215.112,60 € |
4.213.811,71 € |
Ergebnis HHJ 2012 |
3.069.407,26 € |
510.584,66 € |
3.579.991,92 € |
Stand zum 31.12.2012 |
7.068.106,35 € |
725.697,26 € |
7.793.803,63 € |
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der
Fassung vom 08.04.2016.
2. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.069.407,26
€ der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des
außerordentlichen Haushalts in Höhe von 510.584,66 € der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
Anlagen:
Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2012
Anschreiben Landkreis zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012
Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Edewecht
Stellungnahme zu den Prüfungsberichten 2011 und 2012 der Gemeinde Edewecht