Betreff
Antrag der Fa. Joh. Mildenberger GmbH auf Planfeststellung für einen Resttorfabbau und Sandnassabbau in Husbäke,
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Vorlage
2016/FB III/2252
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Bekanntlich beabsichtigt die Fa. Joh. Mildenberger GmbH auf Flächen am Küstenkanal in Husbäke nach dem Abbau der dortigen Resttorfauflage einen Sandabbau durchzuführen. Die Lage der Flächen kann der Anlage Nr. 1 entnommen werden. Ausgehend von einer Bauvoranfrage der Fa. Hilgen, die sich bereits auf diese Fläche bezog, ist von der Fa. Mildenberger ein Antrag auf Planfeststellung beim Landkreis Ammerland eingereicht worden. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat im Sommer 2014 stattgefunden.

 

Von Seiten der privaten Einwender wurden seinerzeit insbesondere der sich aus dem Sandabbau zu erwartende Verkehrslärm aufgrund der Abfuhrverkehre, die Lage und bauliche Ausgestaltung der Zufahrt zur Abbaufläche, der sich aus der Abbautätigkeit ergebende Lärm sowie die sich aus dem Abbau ergebende Staubproblematik durch Verwehungen von den Halden und von den LKW problematisiert. Zwecks Beratung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum  baurechtlichen Teil des Vorhabens wurde die Planung am 29.07.2014 dem Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz vorgelegt. Vom Ausschuss wurden seinerzeit die von den Anliegern vorgetragenen Bedenken aufgegriffen. Problematisiert wurden darüber hinaus auch die naturschutzfachlichen und raumordnerischen Aspekte des Vorhabens. Dies vor allem mit Blick darauf, inwieweit das Vorhaben hinsichtlich des sich im Änderungsverfahren befindlichen Landesraumordnungsprogramm mit den dort seinerzeit in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Stichworte: Torferhalt und Moorentwicklung) vereinbar war.

 

Insbesondere wurde allerdings die Erschließung des Vorhabens kritisch bewertet. Den Auslegungsunterlagen war seinerzeit nicht zu entnehmen, wie angesichts der erheblichen zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehre zur Abbaustelle beabsichtigt ist, die Schnittstelle Betriebszufahrt/Bundesstraße angepasst an die sich hieraus ergebenden Anforderungen herzustellen. Es wurde daher vom Fachausschuss die Beschlussempfehlung ausgesprochen, dem Vorhaben das Einvernehmen zu versagen, da nach Einschätzung der Gemeinde eine Linksabbiegespur für eine gesicherte Erschließung erforderlich sei. Dieser Beschlussempfehlung wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.07.2014 gefolgt. Auf die damaligen Beratungsunterlagen (Vorlage 2014/FB III/1682) wird verwiesen. Die von der Verwaltung hieraufhin versandte Stellungnahme ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Vom Antragsteller sind in der Zwischenzeit die Antragsunterlagen aufgrund der oben genannten Anregungen und Bedenken überarbeitet bzw. die offenen Fragestellungen umfassend abgearbeitet worden. Die überarbeitete Planung ist bereits am 25.08.2016 im DGA Husbäke vom Vorhabenträger den Anliegern des Vorhabens erläutert worden. Am vergangenen Donnerstag hat darüber hinaus eine behördeninterne Vorstellung des Sachstandes durch Antragsteller, Planungsbüro und Fachplaner stattgefunden, an dem auch Ratsmitglieder teilnehmen konnten. Von dieser Möglichkeit wurde auch Gebrauch gemacht.

 

Festgehalten werden kann, dass das Vorhaben über eine Linksabbiegespur erschlossen werden soll. Die hierfür erforderliche Fläche wird in den Geltungsbereich des Vorhabengebietes einbezogen. In lärmtechnischer Hinsicht ist die Planung dahingehend überarbeitet worden, dass aktiver Lärmschutz durch Verwallungen und eine Lärmschutzwand am nächstgelegenen Wohngebäude vorgesehen wird. Außerdem werden die Lager- und Verladeflächen weiter nördlich und damit abgewandt von der Bebauung an der Küstenkanalstraße angeordnet. Dies wirkt sich gleichzeitig positiv auf die Staubbelastung aus. Die Immissionsschutzgutachten kommen zu dem Schluss, dass insgesamt durch diese Maßnahmen die Schutzansprüche des Umfeldes gewahrt werden. In naturschutzfachlicher Sicht ist festzuhalten, dass auf dem sich in den letzten Jahren bereits in ökologischer Hinsicht positiv entwickelten nördlichen Bereich des Torfabbaugeländes kein Sandabbau mehr erfolgen soll. Dieser Bereich hat sich als Habitat verschiedener Amphibien, insbesondere des Moorfrosches entwickelt. Es soll dort daher stattdessen auf 10 ha eine Wiedervernässung der Resttorfauflage stattfinden. Hierdurch ist es möglich, den Eingriff in Natur und Landschaft vollständig im Plangebiet zu kompensieren. In raumordnerischer Hinsicht bestehen zudem von Seiten des Landes keine Bedenken gegen das Vorhaben.

 

Die Planungsinhalte können der Anlage Nr. 3 entnommen werden. Zu der Planung wird in den kommenden Wochen eine erneute öffentliche Auslegung stattfinden. In dieser Zeit besteht erneut umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Sitzung wird das Büro Diekmann & Mosebach zu der Planung detailliert vortragen und für Erläuterungen zur Verfügung stehen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind mit der jetzt vorliegenden Planung die seinerzeit von der Gemeinde Edewecht vorgetragenen Anregungen und Hinweis vollständig berücksichtigt, so dass nunmehr über das gemeindliche Einvernehmen entschieden werden kann.


Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbauvorhaben der Fa. Joh. Mildenberger an der Küstenkanalstraße in Husbäke, wie es sich aus dem Antrag auf Planfeststellung für einen Resttorfabbau und Sandnassabbau ergibt, wird in städtebaulicher Hinsicht erteilt.


Anlagen:

-       Übersichtsplan

-       Stellungnahme der Gemeinde vom 12.08.2014

-       aktueller Planungsstand