Finanzierung:
In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 sind für diese
Maßnahmen insgesamt 575.000,- € zur
Verfügung zu stellen.
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan 2017 sollen in Anbetracht des Straßenzustandes und der
jeweiligen Verkehrsbedeutung nach Auffassung der Verwaltung folgende Straßen in
Stand gesetzt bzw. saniert werden:
1.
Hohendamm, Jeddeloh II (Länge ca. 1.700m)
Der Asphalt weist erhebliche Verwerfungen
und Risse auf.
Maßnahme: Vorhandene Asphaltschicht fräsen,
profilieren, nachschottern, verdichten und mit einer bituminösen Tränkdecke
versehen. Kostenschätzung ca. 230.000,-
€, siehe Anlage 1
Anmerkung: Der Hohendamm wurde im vorderen Bereich bereits in oben beschriebener
Weise saniert. Der hintere Bereich befindet sich seit langem in einem
schlechten Zustand. Die Sanierungsmaßnahme wurde von der Gemeinde Edewecht seit
vielen Jahren zur Förderung im Rahmen des ländlichen Wegebaus angemeldet, ist
aber bislang nicht zum Zuge gekommen. Aufgrund der Höhe der Kosten für eine
Komplettauskofferung und der im Vergleich geringen verkehrlichen Bedeutung des
Hohendamms ist eine Förderung auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
Die Sanierung in der oben beschriebenen
Weise löst für die Anlieger keine Beitragsplicht aus.
2.
Wiesenweg, Kleefeld (Länge ca. 1.150 m)
Das Pflaster weist erhebliche Verwerfungen
auf.
Maßnahme: Vorhandenes Pflaster fräsen,
profilieren, nachschottern, verdichten und mit einer bituminösen Tränkdecke
versehen. Kostenschätzung ca. 95.000,- €,
siehe Anlage 2
Anmerkung: Die Sanierung in der oben beschriebenen Weise löst für die Anlieger
keine Beitragspflicht aus.
3.
Parkplatz Parkstraße, Edewecht
Die Rinnen sind deutlich tiefer als der
Asphalt und der Asphalt weist Verwerfungen auf (Asphalt teilweise mit PAK).
Maßnahme: Vorhandenen Asphalt aufnehmen und
entsorgen, Rinnen, RW-Kanal und Beete erneuern und Fläche neu Pflastern.
Kostenschätzung
ca. 250.000,- €, siehe
Anlage 3
Anmerkung: Die Sanierung dieser zentralen Parkplatzfläche ist nach Auffassung der
Verwaltung dringend erforderlich. Im Zuge der Sanierung ist die Parkplatzfläche
vollständig neu zu ordnen und an die heutigen Anforderungen anzupassen. Hierfür
wird auch die Inanspruchnahme eines Ing.-Büros erforderlich sein.
Bei der Parkplatzfläche handelt es sich um
einen Bereich, der insbesondere von den Nutzern der im Umfeld befindlichen
öffentlichen Einrichtungen (Kindergarten, Frei- und Hallenbad, Stadion) in
Anspruch genommen wird. Durch die Sanierung derartiger Parkplatzflächen
entsteht für die Anlieger keine Beitragspflicht.
Beschlussvorschlag:
Die in der Beschlussvorlage
zur Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 30.08.2016 aufgeführten
Maßnahmen sollen 2017 durchgeführt werden. Die Maßnahmen 1 und 3 sind
öffentlich und die Maßnahme 2 beschränkt auszuschreiben.
Anlagen:
- Anlage Hohendamm
- Anlage Wiesenweg
- Anlage Parkplatz, Parkstraße