a) Wahl einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes
b) Wahl einer stellv. Schiedsfrau/eines stellv. Schiedsmannes
Sachdarstellung:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes (NSchÄG) hat die Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt (§ 4 Abs. 1 NSchÄG). Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Nicht geeignet sind Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Nicht berufen werden sollen Personen, die jünger als 30 Jahre sind, nicht im Schiedsamtsbezirk wohnen oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.
Für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2016 wurden Herr Rainer Schlimbach zum Schiedsmann und Herr Manfred Jacobs zum Stellvertreter gewählt. Beide erklärten, dieses Amt nach Ablauf der Wahlperiode nicht fortführen zu wollen.
Es konnte Herr Egbert Kosmis, geb. 1951, wohnhaft Schubertstr. 30, Edewecht, als Interessent für das Schiedsamt gewonnen werden. Herr Kosmis ist pensionierter Schulleiter.
Als seine Stellvertreterin hat sich Frau Christina van Düllen, geb. 1947, wohnhaft Schubertstr. 11, Edewecht, zur Verfügung gestellt. Frau van Düllen ist Kauffrau im Ruhestand. Beide Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Ausübung des Schiedsamtes.
Beschlussvorschlag:
Für die fünfjährige
Amtszeit, d.h. vom 1. November 2016 bis zum 31. Oktober 2021, werden
1. Herr Egbert Kosmis, geb. 1951, wohnhaft in
Edewecht, in das Amt des
Schiedsmannes
und
2. Frau Christina van Düllen, geb. 1947, wohnhaft
in Edewecht, in das Amt der
stellvertretenden Schiedsfrau
gewählt.