Betreff
Berufung von Wildschadenschätzern
Vorlage
2016/FB II/2197
Aktenzeichen
FB II - 14.06.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Wildschadenschätzer erhalten nur im Falle eines Wild- oder Jagdschadenfalles eine Aufwandsentschädigung, die sowohl von der Jagdgenossenschaft als auch von den jeweilig betroffenen Jagdpächtern zu bezahlen sind. Der Gemeinde Edewecht entstehen sodann evtl. Sachkosten.


Sachdarstellung:

Nach der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen haben die Gemeinden ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für fünf Jahre auf Widerruf zu bestellen. Zwischen den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht gibt es eine einvernehmliche Regelung dahingehend, dass zur Vermeidung von Interessenskonflikten für die Gemeinde Bad Zwischenahn ein Schätzer und dessen Stellvertreter aus der Gemeinde Edewecht und für die Gemeinde Edewecht entsprechend umgekehrt aus der Gemeinde Bad Zwischenahn berufen wird.

 

Für die Gemeinde Edewecht waren bislang als Schätzer Klaus Schröder aus Elmendorf und als Stellvertreter Gerd Deetjen aus Rostrup II bestellt. Der Berufungszeitraum läuft zum 31. August 2016 aus.

 

Diese Handhabung hat sich seit Jahrzehnten bewährt und sollte im Einvernehmen mit der Gemeinde Bad Zwischenahn fortgeführt werden. Herr Deetjen hat inzwischen erklärt, aus Altersgründen nicht mehr tätig sein zu wollen. Die Gemeinde Bad Zwischenahn schlägt vor, als Wildschadenschätzer Herrn Klaus Schröder, Elmendorf, und als stellvertretenden Wildschadenschätzer Herrn Christian Meints, Rostrup II, zu berufen. Beide haben sich bereit erklärt, dieses Amt für die nächsten fünf Jahre auszuüben.

 

Für die Gemeinde Bad Zwischenahn waren bislang als Schätzer der Landwirt Edo Sandstede, Wittenriede, und als Stellvertreter der Landwirt Georg Hollje, Jeddeloh I, tätig. Auch hier haben sich beide bereit erklärt, diese Tätigkeit für weitere fünf Jahren ausüben zu wollen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht beruft Herrn Klaus Schröder, Elmendorf, Hohenmoorweg 2, geb. 19.09.1959, zum ehrenamtlichen Wildschadenschätzer für Wild- und Jagdschäden sowie Herrn Christian Meints, Rostrup II, Nordhornweg 7, geb. 26.01.1984, zu dessen Stellverstreter für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 01.09.2016 bis zum 31.08.2021, auf Widerruf gemäß § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 16.03.1999.