Betreff
Skaterfläche an der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht,
hier: Änderung der Benutzungsordnung
Vorlage
2016/FB II/2189
Aktenzeichen
FB II - 14.06.2016
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Seit geraumer Zeit wird die Skaterfläche an der Außenstelle des Gymnasiums vermehrt von Kindern und Jugendlichen mit Stunt-Scootern befahren. Der Hauswart der Außenstelle fordert diese Jugendlichen dann regelmäßig auf, die Anlage zu verlassen, da aufgrund der bestehenden Benutzungsordnung die Anlage lediglich mit Skatboards, Inlinern und Rollschuhen befahren werden darf.

 

Eine Rückfrage beim Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg hat ergeben, dass aus unfall- und versicherungstechnischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass die Anlage auch mit Stuntscootern befahren werden darf, da die Trittbretter der Scooter nicht länger sind als die Trittflächen bei Skateboards.

 

Insofern wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Benutzungsordnung der Skaterfläche erweitert wird, sodass dort zukünftig auch mit Stuntscootern gefahren werden darf.


Beschlussvorschlag:

Die Benutzungsordnung der Skaterfläche an der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht wird in der vorgelegten Form erlassen.


Anlagen:

Benutzungsordnung der Skaterfläche an der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwiwschenahn-Edewecht