Betreff
Edewechter Herbst- und Weihnachtsmarkt
2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten
Vorlage
2016/FB II/2188
Aktenzeichen
FB II - 14.06.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Satzungsänderung hat keine finanziellen Auswirkungen.


Sachdarstellung:

Nach der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten betreibt die Gemeinde Edewecht den Frühjahrsmarkt und den Herbstmarkt als öffentliche Einrichtungen.

1.    Herbstmarkt

Zum 01.04.2014 wurde die Marktsatzung dahingehend angepasst, dass der Frühjahrsmarkt, der ab 2014 in Form der Marktpartie vom Veranstaltungsforum Edewecht ausgerichtet wird, jeweils am dritten Wochenende im Mai stattfindet, und zwar am Samstag und am Sonntag.

Bezüglich der Regelungen zum Herbstmarkt wurden seinerzeit keine Änderungen vorgesehen. Gemäß der Festsetzung des Landkreises Ammerland wird der Herbstmarkt im September jeweils eine Woche vor dem Oldenburger Kramermarkt auf dem Marktplatz abgehalten. Nachdem die Verwaltung in den vergangenen Jahren immer wieder enorme Probleme hatte, attraktive Fahrgeschäfte und Spielbuden für den Herbstmarkt zu gewinnen und sich die Diskoveranstaltung am Samstagabend für den Zeltbetreiber auch kaum noch rechnete, hatte man im vergangenen Jahr einem jungen Schausteller aus Bremen die Chance gegeben, zum Herbstmarkt ein Brunnenfest zu veranstalten. Das von ihm vorgeschlagene Konzept ließ auf eine gute Veranstaltung hoffen. Leider haben sich unsere Erwartungen an das Brunnenfest nicht erfüllt, so dass in der Veranstaltung keine Zukunft gesehen werden konnte.

Anfang dieses Jahres kam ein Schausteller des Schaustellerverbandes Oldenburg auf die Verwaltung zu und signalisierte sein Interesse, am ersten Wochenende im August einen Jahrmarkt auf dem Marktplatz in Edewecht zu veranstalten (Fahrgeschäfte, Spiel- und Verzehrbuden, Bühne mit entsprechendem Programm, Handwerker- und Flohmarkt etc.). Jedoch hat dieser sein Vorhaben nunmehr aus Kostengründen wieder zurückgezogen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, den Edewechter Herbstmarkt aus der Marktsatzung herauszunehmen und beim Landkreis Ammerland die Änderung der Marktfestsetzung diesbezüglich zu beantragen. Durch die Aufhebung der Marktfestsetzung für den Herbstmarkt ist die Gemeinde nicht mehr gebunden, zwingend diese Veranstaltung durchzuführen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, neue Ideen für eine mögliche neue Veranstaltung in der zweiten Jahreshälfte in Edewecht zu erarbeiten.

2.    Weihnachtsmarkt

Bekanntlich führt das Veranstaltungsforum seit nunmehr zwei Jahren den Edewechter Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz durch. Das Veranstaltungsforum ist aus dem Verein Weihnachtsmarktinitiative Edewecht e.V. hervorgegangen. Derzeit existiert eine Festsetzung des Edewechter Weihnachtsmarktes für den Verein Weihnachtsmarktinitiative Edewecht e.V. zur Durchführung des Weihnachtsmarktes durch den Landkreis Ammerland.

Von Seiten des Veranstaltungsforums wird aufgrund der neuen Konstellation darum gebeten, dass die Gemeinde Edewecht offizieller Veranstalter des Weihnachtsmarktes wird und das Veranstaltungsforum – wie bei der Marktpartie – der Ausrichter der Veranstaltung ist.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, den Edewechter Weihnachtsmarkt in die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten aufzunehmen. Im nächsten Schritt wäre die Änderung der Festsetzung des Edewechter Weihnachtsmarktes beim Landkreis Ammerland zu beantragen. 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 69 b Abs. 3 der Gewerbeordnung beim Landkreis Ammerland die Änderung der Marktfestsetzung zu beantragen.

Der Entwurf der 2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Anlagen:

Entwurf der 2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Abhaltung von Jahrmärkten