Betreff
Straßenreinigung, hier: 22. Änderung/Ergänzung der Satzung und Verordnung
Vorlage
2016/FB I/2178
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Es wurden wieder einige Straßen in der Gemeinde Edewecht fertiggestellt. Gemäß § 52 Nieders Straßengesetz sind diese Straßen zu reinigen. Damit eine maschinelle Straßenreinigung erfolgen kann, sind diese Straßen in die Anlage A der Satzung/Verordnung der Gemeinde Edewecht bezüglich der Straßenreinigung aufzunehmen. Es handelt sich hierbei um die Straßen August-Heidkämper-Straße, Klaus-Groth-Straße und Gorch-Fock-Straße.

 

Die Änderungssatzung und -verordnung sind dieser Beschlussvorlage im Entwurf als Anlage beigefügt.

 

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, dem Rat folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

Die 22. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und die 22. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht werden jeweils in der vorgelegten Fassung beschlossen.