Sachdarstellung:
Es wurden wieder einige Straßen in der Gemeinde Edewecht fertiggestellt. Gemäß § 52 Nieders Straßengesetz sind diese Straßen zu reinigen. Damit eine maschinelle Straßenreinigung erfolgen kann, sind diese Straßen in die Anlage A der Satzung/Verordnung der Gemeinde Edewecht bezüglich der Straßenreinigung aufzunehmen. Es handelt sich hierbei um die Straßen August-Heidkämper-Straße, Klaus-Groth-Straße und Gorch-Fock-Straße.
Die
Änderungssatzung und -verordnung sind dieser Beschlussvorlage im Entwurf als
Anlage beigefügt.
Der
Verwaltungsausschuss wird gebeten, dem Rat folgende Beschlussempfehlung zu
unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die 22. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung und
die 22. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der
Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht werden jeweils in der vorgelegten
Fassung beschlossen.