Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zum Umbau der Ampelkreuzung Hauptstraße/Schepser Damm/Bachmannsweg zu einem Kreisverkehr
Vorlage
2016/FB III/2175
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Die Verwaltung wurde aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.10.2015 beauftragt, mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und dem Landkreis die Umsetzung bzw. Finanzierbarkeit eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Schepser Damm/Bachmannsweg zu erörtern. Entsprechende Gespräche wurden inzwischen geführt.

 

In der Verkehrsbesprechung am 08.12.2015 wurde von der Landesbehörde festgestellt, dass die Kreuzung bereits mit einer Lichtsignalanlage geregelt wird und problemlos läuft. Eine Kostenbeteiligung des Landes könne daher nicht in Aussicht gestellt werden. In der Besprechung wurde zudem darauf hingewiesen, dass in dem besagten Kreuzungsbereich in den Jahren 2012 bis 2014 15 Unfälle registriert wurden, davon zwei Rotlichtverstöße und vier Abbiegeunfälle. Auf den Hinweis der Verwaltung hin, dass die Wartezeiten wegen der fehlenden Linksabbiegespuren in der Hauptstraße zu lang seien und es zu Rückstaus komme, wurde vereinbart, die Verkehrssituation vor Ort zu beobachten. Dieser Termin fand am 15.03.2016 statt. Festgestellt wurde, dass vor allem die Verkehrsführung Richtung Süddorf atypisch ist. Normalerweise wird die Markierung für Geradeausfahrer mit einer Rechtsabbieger-Markierung kombiniert. Hier ist jedoch dieses genau anders herum markiert worden. Geradeausfahrer würden wartende Linksabbieger häufig rechts überholen, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Aufgrund dieser Feststellungen vor Ort wird die Landesbehörde im Zusammenhang mit den aufgebrachten Markierungen die Verkehrsführung überprüfen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich sowohl die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als auch der Landkreis Ammerland sich nicht an Kosten für einen Verkehrskreisel beteiligen werden. Die geschätzten Baukosten würden sich übrigens einschließlich Ablösebetrag auf rund 425.000,- € belaufen.

 

Im Zusammenhang mit den Gesprächen zum Verkehrskreisel hat die Verwaltung auch die Anordnung von Tempo 30 km/h im besagten Kreuzungsbereich thematisiert, wie dies von einem Bürger in der Fachausschusssitzung angeregt wurde. Hierzu wird von den Verkehrsbehörden kein Handlungsbedarf gesehen, zumal erfahrungsgemäß dieses den Lärmpegel nur um 1 bis 2 dB reduzieren würde, was für das menschliche Gehör kaum wahrnehmbar ist. Grundsätzlich wird Verkehrslärm an Landesstraßen nur dann geprüft, wenn größere Baumaßnahmen geplant sind.

 

Es wird gebeten, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.