Betreff
Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssicherheit auf Gemeindestraßen
Vorlage
2016/FB III/2170
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Das Aufbringen der Randmarkierung kostet ca. 2.200,- €, das Aufstellen von ca. 30 Leitpfosten rund 410,- €. Die Maßnahmen können im Rahmen der baulichen Unterhaltung von Gemeindestraßen ausgeführt werden.


Sachdarstellung:

Zu dem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion wurde die Verwaltung mit Beschluss des Verwaltungsausschusses am 08.12.2015 beauftragt, die sich aus dem Antrag der SPD-Fraktion auf Beantwortung von Fragen zur Verkehrssicherheit ergebenden Punkte am Beispiel der Gemeindestraße Tütjenbarg aufzuarbeiten.

 

Hierzu hat die Verwaltung inzwischen Gespräche mit den für die Verkehrssicherheit neben der Gemeinde zuständigen Behörden, dem Landkreis Ammerland und der Polizeiinspektion Oldenburg Stadt/Ammerland, geführt. Zwei Aspekte wurden dabei schwerpunktmäßig erörtert, zum einen die Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung und zum anderen die optische Beeinflussung durch Markierungen und Leitpfosten. Auf die zusammenfassende Stellungnahme des Landkreises Ammerland, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Demnach scheidet eine Begrenzung der höchstzulässigen Geschwindigkeit durch Beschilderung aus, weil dieses rechtlich nicht zulässig wäre. Herausgearbeitet wurde aber, dass man versuchen könnte, durch Aufbringen einer Randmarkierung in Höhe der Bebauung die Fahrbahn des Tütjenbarges optisch einzuengen, was dazu führen könnte, dass Autofahrer langsamer fahren. Verstärkt werden könnte dieser Effekt noch durch Aufstellen von Leitpfosten.

 

Diese Maßnahme könnte als Pilotprojekt für eine Verkehrsbeeinflussung in Siedlungsgebieten im Außenbereich dienen. Insofern ist vorgesehen, vor und nach dem  Aufbringen der Randmarkierungen und dem Aufstellen der Leitpfosten aktuelle Verkehrserhebungen durchzuführen.

 

Die Verwaltung unterstützt dieses Pilotprojekt und empfiehlt den Gremien der Gemeinde, entsprechenden Maßnahmen am Tütjenbarg zuzustimmen. Die Verwaltung wird dann über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gegebener Zeit in den Gremien berichten.


Beschlussvorschlag:

Dem Aufbringen von Randmarkierungen und dem Aufstellen von Leitpfosten am Tütjenbarg in Höhe der Wohnbebauung als Pilotprojekt wird zugestimmt. Über die Wirkung dieser Maßnahmen ist zu gegebener Zeit im zuständigen Fachausschuss zu berichten.


Anlagen:

-       Stellungnahme des Landkreises