Betreff
Vergabe eines Straßennamens für die private Wegefläche im Baugebiet Nr. 159 am Roten Steinweg
Vorlage
2016/FB III/2166
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Jahre 2008 ist mit dem Bebauungsplan Nr. 159 „Roter Steinweg – Wohnpark am See“, für den Bereich am ehemaligen Sandabbausee der Firma Holt am Roten Steinweg in Friedrichsfehn ein Wohnbaugebiet ausgewiesen worden. Die am Nordufer des Sees gelegenen Grundstücke werden hierbei über eine private Wegefläche erschlossen. Lage- und damit auch hausnummerntechnisch sind diese Grundstücke der Gemeindestraße Roter Steinweg zugeordnet. Die Lage der privaten Erschließungsstraße ist der Anlage Nr. 1 zu entnehmen.

 

Das Baugebiet befindet sich hinsichtlich der Hausnummerierung am Anfang des Roten Steinweges. Deshalb waren bei der erstmaligen Berücksichtigung der hinzukommenden Baugrundstücke Anfang des Jahres 2009 die Hausnummern auf der östlichen Seite des Roten Steinweges durchgängig bis zur Friedrichsfehner Straße zu ändern. Zugrunde lag der Änderung die sich seinerzeit aus den Aufteilungsplänen des Investors ergebende Anzahl der am See geplanten Grundstücke. Eine erste Abweichung von diesem ursprünglichen Aufteilungsplan konnte 2011 hausnummerntechnisch noch durch die Vergabe von Buchstabenzusätzen zu den Hausnummern innerhalb des Baugebiets gelöst werden.

 

Nunmehr ergibt sich aus der Teilung des am südlichsten gelegenen Grundstückes am Roten Steinweg noch einmal das Erfordernis, die Hausnummern anzupassen. Im Zuge der Auseinandersetzung mit den Anliegern über das Erfordernis einer weiteren Hausnummernänderung ist zur Eingrenzung der Problematik die Möglichkeit diskutiert worden, den Bereich des privaten Erschließungsweges aus der Hausnummernsystematik des Roten Steinweges herauszulösen, indem für diese Wegefläche ein eigener Straßenname vergeben wird. Dies hätte den Vorteil, dass zum einen die ohnehin nicht vorteilhafte Vergabe von Buchstabenzusätzen im südlichen Teilbereich (derzeit Hausnummern 1 bis 1 E) aufgelöst werden und insgesamt jedem Grundstück eine „ganze“ Hausnummer zugewiesen werden könnte ohne dass dies Auswirkungen auf die Anlieger des Roten Steinweges nördlich der Einmündung des privaten Erschließungsweges hätte. Für deren Grundstücke war - wie oben ausgeführt – bereits im Jahre 2009 eine Hausnummernänderung durchzuführen, so dass sie erneut belastet würden. In der Vergangenheit aufgetretene Zuordnungs- und damit Auffindungsprobleme der Grundstücke an der Nordseite des ehemaligen Abbausees könnten durch die Vergabe eines eigenen Straßennamens ebenfalls ausgeräumt werden.

 

Die Anlieger des Sees haben sich zu einer Eigentümergesellschaft zusammengeschlossen. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung dieser Steinweg-See GmbH ist der Option der Benennung des Stichweges kürzlich mehrheitlich zugestimmt worden.

 

Es wird somit vorgeschlagen, dem Privatweg einen eigenen Straßennamen zuzuordnen. Aus der Anliegerschaft des Weges liegt derzeit der Name „Am See“ als Vorschlag vor. Gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist für die Benennung von Straßen der Gemeinderat zuständig, unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche oder private Straße handelt.

 

Aufgrund der Vorteile, die sich durch die Vergabe eines eigenen Straßennamens im Zuge des sich hieran anschließend von der Verwaltung noch durchzuführenden Hausnummernänderungsverfahrens ergeben würden (s.o.), sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

Für die private Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. 159 in Friedrichsfehn Süd wird der Straßenname „Am See“ vergeben.


Anlagen:

-       Übersichtsplan