Betreff
Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2016/FB III/2135
Aktenzeichen
FB III - Lü
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht beabsichtigt bekanntlich, mit dem Erlass einer Satzung zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht Anforderungen an die Außenwerbung zu stellen und hierbei insbesondere Anlagen der Fremdwerbung räumlich zu steuern. Letztmalig wurde diese Angelegenheit zur Vorbereitung der öffentlichen Auslegung sowie der Behördenbeteiligung im Verwaltungsausschuss am 08.12.2015 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 30.11.2015 beraten. Der zuletzt beratene Satzungsentwurf nebst Begründung ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Zwischenzeitlich wurde die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 26.01.2016 bis 25.02.2016 durchgeführt. Hierbei sind von privater Seite aus keine Anregungen oder Hinweise vorgetragen worden. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben folgende Träger eine Rückmeldung:

·         Landkreis Ammerland

·         Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK)

·         Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Oldenburg

·         Bundesamt für Infrastruktur der Bundeswehr

·         OOWV

·         Deutsche Telekom Technik GmbH

·         Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen – Regionaldirektion Hameln-Hannover

 

Hiervon enthalten lediglich die Stellungnahmen des Landkreises Ammerland und der IHK inhaltliche Hinweise zur Planung. Diese Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 2 angefügt. Neben Hinweisen redaktioneller Art, die in Satzung und Begründung übernommen werden, gibt der Landkreis in seiner Stellungnahme den Hinweis, dass aufgrund der im Entwurf übernommenen Größenbeschränkungen eine Rechtssicherheit der Regelung angenommen werden kann.

 

Die IHK hat nochmals auf ihre Stellungnahme aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen und vorgeschlagen, dass der Verein Aktivkreis Handel + Handwerk Edewecht e.V. an der Aufstellung der Satzung beteiligt werden sollte. Wie auch bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Verein im Rahmen der öffentlichen Auslegung über den Satzungsentwurf informiert und um Stellungnahme gebeten. Eine Eingabe ist seitens des Aktivkreis Handel + Handwerk Edewecht e.V. nicht erfolgt.

 

Die öffentliche Auslegung hat insoweit zum Inhalt der Satzung keine abwägungsrelevanten Anregungen hervorgebracht. Die vorliegenden Hinweise des Landkreises und der IHK sind lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Daher kann die Satzung unter Berücksichtigung der redaktionellen Anpassungen nunmehr beschlossen werden.

 

Um die Satzung in Kraft zu setzen, sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese örtliche Bauvorschrift durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ämmerländer Teil – hinzuweisen.

 


Anlagen:

-       Satzungsentwurf inkl. Begründung

-       Stellungnahmen vom Landkreis Ammerland und von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer