Finanzierung:
Die Maßnahmen für die
Neugestaltung des Grubenhofes sollen aus Mitteln der Städtebausanierung
finanziert werden. Für die Gesamtmaßnahme stehen 2,4 Mio. € zur Verfügung,
davon in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 insgesamt 1,9 Mio. € und in der
Finanzplanung für das kommende Jahr 500.000,- €. Die Förderung aus
Bundesmitteln beläuft sich auf 800.000,- €.
Sachdarstellung:
Dieser Beschlussvorlage ist zunächst die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.06.2012 beschlossene Planungsvariante beigefügt, auf deren Grundlage die Planungen für den Grubenhof bzw. für die Grundstücksfläche ehemals Noss weiter verfolgt werden sollten.
Hierzu haben mittlerweile weitere Gespräche insbesondere
mit dem Eigentümer der Fläche ehemals Noss, Herrn Meinardus, stattgefunden.
Ergebnis dieser Gespräche war, dass Herr Meinardus nach wie vor das Ziel
verfolgt, in erster Linie Verkaufsflächen für den Einzelhandel zu schaffen.
Konkrete Nutzer bzw. Branchen für die angedachten 6 Läden sind allerdings noch
nicht bekannt. Vorstellbar für Herrn Meinardus ist dabei – entsprechend dem
Rahmenplan der Gemeinde – ein zweigeschossiger Baukörper im unmittelbaren
Eckbereich Grubenhof/Hauptstraße. Abweichend vom Rahmenplan sollen allerdings
eine Reihe Stellplätze vor dem Gebäude entlang des Grubenhofs entstehen. Im
rückwärtigen Bereich plant der Investor einen Übergang in eine eingeschossige
Bebauung, wobei der Baukörper unmittelbar am Grubenhof platziert werden soll.
Begründet wird diese Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück damit, dass dann
auch das hintere Gebäude von der Hauptstraße aus wahrgenommen werden kann.
Die planerischen Vorstellungen des Investors zeichnen sich
nach wie vor dadurch aus, dass versucht wird, eine möglichst große Grundfläche
zu überbauen, um dadurch wiederum eine möglichst große Verkaufsfläche im
Erdgeschoss (rd. 1.500 qm in sechs Läden) zu erreichen. Dies führt dazu, dass
im Bereich der verbleibenden Freiflächen auf dem Grundstück nur eine begrenzte
Anzahl an Stellplätzen für Kfz möglich bleibt. Überschlägig kann festgestellt
werden, dass die nach den Vorstellungen des Investors geplanten und tatsächlich
nutzbaren Stellplätze nur den Bedarf für die Ladenflächen im Erdgeschoss
abdecken. Stellplätze für die möglichen Nutzungen im Oberschoss des Eckgebäudes
wären noch anderweitig nachzuweisen, sei es im begrenzten Rahmen durch Ablösung
bei der Gemeinde oder auf einem anderen Grundstück in der Nähe. Sofern dieser
Nachweis nicht gelingen sollte, wären die Grundflächen der geplanten Objekte zu
überdenken.
Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 64 datiert vom 25.10.2010. Mit dem weiteren Beschluss des
Verwaltungsausschusses vom Juni letzten Jahres wurden die Rahmenbedingungen für
die weitere Bauleitplanung festgeschrieben. Von diesen Rahmenbedingungen
weichen – wie oben ausgeführt – die neuen planerischen Überlegungen des
Investors im Detail ab. Die Verwaltung hält allerdings die vom Investor
vorgetragenen Überlegungen für einen planerischen Ansatz, der durchaus weiter
verfolgt werden kann. Bezüglich der Festlegung der Art der Nutzung sollte im
Rahmen der Änderung zunächst an der bisherigen Ausweisung als Mischgebiet
festgehalten werden. Damit wird bezweckt, dass die Größe der Verkaufsflächen nach
oben (rund 800 qm je Projekt) zunächst begrenzt bleibt. Es verbleibt dann in
der Hand der Gemeinde, im weiteren Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
über größere Verkaufsflächen und möglicherweise auch über die Zulassung
bestimmter Branchen auf der Grundlage der Ausweisung eines Sondergebietes zu
entscheiden. Unter Berücksichtigung dieser Grundaussagen erarbeitet derzeit das
beauftragte Planungsbüro NWP einen Vorentwurf zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 64, der in der Sitzung vorgestellt werden soll.
Als weitere Anlage ist dieser Beschlussvorlage ein Übersichtsplan beigefügt, in dem die Punkte benannt sind, die im Rahmen der Neugestaltung des Grubenhofes überprüft bzw. berücksichtigt werden sollten. Die Verwaltung regt hierzu an, diese Punkte zur Neugestaltung des Grubenhofes zunächst mit den betroffenen Anliegern zu erörtern. Vorausgesetzt, die Gremien stimmen dieser Vorgehensweise zu, käme als Termin der 29.05.2013, 19.30 Uhr, im Rathaus in Frage. Im Anschluss daran sollten dann die weiteren Beratungen in den Gremien erfolgen.
Vorweg wurde bereits mit dem Eigentümer des „ehem. Möbelmarktes“ darüber verhandelt, den bereits projektierten Fuß- und Radweg von der Bahnhofstraße aus auf 17 m Länge über den privaten Parkplatz zur Straße Grubenhof zu führen. Hierfür liegt mittlerweile die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vor einschließlich der Berechtigung der Gemeinde, dieses neue Wegestück dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Mit dieser Zustimmung, dem Grunderwerb des Areals für den Fuß- und Radweg von der Bahnhofstraße aus und dem in Aussicht gestellten Grunderwerb im Bereich der Durchfahrt vom Wendeplatz zum ehem. Möbelmarkt können die verkehrlichen Verhältnisse im Grubenhof nachhaltig verbessert werden. Die Veränderung der Straßenverkehrsflächen erfordert allerdings eine Anpassung im Bebauungsplan Nr. 64. Es bietet sich an, den Geltungsbereich der oben bereits angesprochenen 6 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 um diese betroffenen Verkehrsflächen zu erweitern.
Die weiteren Beratungen sollten
zeitlich so abgestimmt werden, dass Ende des Jahres das fertige Konzept für die
Neugestaltung des Grubenhofes vorliegt, und zwar mit Blick darauf, dass die
anschließenden Baumaßnahmen innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2014
abgeschlossen werden müssen.
Beschlussvorschlag:
- Der Geltungsbereich der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 wird um die Verkehrsfläche des
Grubenhofes bis in Höhe der östlichen Zufahrt zum Parkplatz des ehem.
Möbelmarktes und um die Verkehrsfläche für den Rad- und Fußweg in Richtung
Bahnhofstraße erweitert.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage des Vorentwurfes zur 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 64
a) die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten sowie
b) die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, mit den
betroffenen Anliegern des Grubenhofes die Neugestaltung der Straße zu erörtern.
Anlagen:
- aktuelle Fassung des Rahmenplanes
- Neuordnungskonzept für den
Bereich Grubenhof/Bahnhofstraße