Betreff
Elterninitiative Zwergenland e.V., Bad Zwischenahn Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für den Waldkindergarten Sternenmoos
Vorlage
2013/FB II/1273
Aktenzeichen
II - 09.04.2013
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von ca. 600,- € stehen über den Haushalt 2013 zur Verfügung.


Sachdarstellung:

Der Waldkindergarten Sternenmoos in Trägerschaft der Elterninitiative Zwergenland e.V. hat mit Schreiben vom 15.03.2013 eine Erhöhung der jährlichen Kindergartenplatzförderung um 82,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht beantragt.

 

Seit dem Jahr 2004 werden im Waldkindergarten Sternenmoos auch Kinder aus der Gemeinde Edewecht betreut. In diesem Kindergartenjahr besuchen neun Kinder aus der Gemeinde Edewecht die Einrichtung. Zurzeit gewährt die Gemeinde Edewecht für Edewechter Kinder in Anlehnung an den für den Friedrichsfehner Waldkindergarten beschlossenen Zuschuss auch hier eine freiwillige Förderung in Höhe von 1.710,- € pro Kind und Jahr, begrenzt auf maximal 15 Kinder und befristet bis zum 31.07.2013.

 

Die Erhöhung begründet die Elterninitiative mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens Sternenmoos. Die kommunal beschäftigten Erzieherinnen haben zum 01.01.2013 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen in Höhe von 1,4 % erhalten. Der Waldkindergarten Sternenmoos beabsichtigt zum neuen Kindergartenjahr ebenfalls, diese Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen weiterzugeben.

 

Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die dennoch nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.

 

Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sind sich einig, dass der Waldkindergarten Sternenmoos seit Jahren hervorragende Arbeit leistet und eine Bereicherung der Kindergartenangebote in Edewecht und Bad Zwischenahn darstellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Vergütungserhöhung der kommunal beschäftigten Erzieherinnen auch an die Erzieherinnen des Waldkindergartens Sternenmoos weiterzugeben. Insoweit wird vorgeschlagen, dem Antrag des Kindergartens stattzugeben. Unter Berücksichtigung der zurzeit gezahlten Vergütungen würde sich der jährlich zu zahlende Zuschuss bei einer Vollauslastung des Kindergartens pro Kind um 82,- € erhöhen, sodass der zurzeit gewährte Zuschuss in Höhe von 1.710,- € pro Kind zum neuen Kindergartenjahr um 82,- € auf 1.792,- € zu erhöhen wäre.

 

 

In der Vergangenheit wurde beschlossen, dass die Zuschüsse der Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht an die Waldkindergärten in gleicher Höhe ausgezahlt werden. Es soll vermieden werden, dass Kinder einer Gemeinde in den Waldkindergärten bevorzugt aufgenommen werden.

 

Die Gemeinde Bad Zwischenahn gewährt den Waldkindergärten für Geschwisterkinder bereits einen pro Jahr um 420,- € erhöhten Zuschuss, sodass sich hier für Geschwisterkinder der Elternbeitrag um 35,- € ermäßigt. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn das erste Kind nicht beitragsfrei ist.

 

Verwaltungsseits wird daher vorgeschlagen, diese Regelung rückwirkend ab dem Monat April 2013 einzuführen und den jährlichen Zuschuss für Geschwisterkinder um monatlich 35,- € zu erhöhen, sofern das ältere Geschwisterkind sich nicht im beitragsfreien Jahr befindet und der Elternbeitrag tatsächlich um 35,- € gesenkt wird.


Beschlussvorschlag:

Der Elterninitiative Zwergenland e.V. wird für den Betrieb des Waldkindergartens Sternenmoos  ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 1.792,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht, höchstens jedoch für 15 Kinder, ab Anhebung der Gehälter der Beschäftigten des Waldkindergartens Sternenmoos, frühestens jedoch zum 01.08.2013, befristet bis zum 31.07.2014, gewährt.

 

Für Geschwisterkinder aus der Gemeinde Edewecht, deren ältere Geschwister ebenfalls den Waldkindergarten Sternenmoos besuchen und sich nicht im beitragsfreien Jahr befinden, wird der jährliche Zuschuss ab dem 01.04.2013 um monatlich 35,- € erhöht. Die Erhöhung erfolgt nur, wenn die Elterninitiative Zwergenland e.V. den monatlichen Elternbeitrag für das jüngere Geschwisterkind um 35,- € senkt.


Anlagen:

Antrag der Elterninitiative Zwergenland e.V. vom 15.03.2013