Finanzierung:
Die zusätzlichen Mittel in Höhe
von ca. 800,- € stehen über den Haushalt 2013 zur Verfügung.
Sachdarstellung:
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 15.03.2013 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung um 80,- € pro Monat beantragt.
Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet. Die kommunal beschäftigten Erzieherinnen haben zum 01.01.2013 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen in Höhe von 1,4 % erhalten. Der Waldkindergarten beabsichtigt zum neuen Kindergartenjahr ebenfalls, diese Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen weiterzugeben.
Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die dennoch nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten ist seit fast 15 Jahren erfolgreich tätig und erfreut sich auch weiterhin trotz leicht sinkender Kinderzahlen eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr besuchen insgesamt 12 Kinder aus der Gemeinde Edewecht den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, die Vergütungserhöhung der kommunal beschäftigten Erzieherinnen auch an die Erzieherinnen des Waldkindergartens weiterzugeben. Insoweit wird vorgeschlagen, dem Antrag des Kindergartens stattzugeben. Unter Berücksichtigung der zurzeit gezahlten Vergütungen würde sich der jährlich zu zahlende Zuschuss bei einer Vollauslastung des Kindergartens pro Kind um 64,- € erhöhen. Da aber auch alle weiteren Kosten innerhalb der Jahre angestiegen sind, wird vorgeschlagen, den zurzeit gewährten Zuschuss in Höhe von 1.710,- € pro Kind zum neuen Kindergartenjahr um 82,- € auf 1.792,- € zu erhöhen.
Des Weiteren beantragt der Waldkindergarten eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für Geschwisterkinder, die ebenfalls den Waldkindergarten besuchen. Hier möchte man den Eltern eine Gebührenermäßigung analog der Satzung der Edewechter Kindergärten anbieten. Die Satzung sieht vor, dass das erste Geschwisterkind, welches ebenfalls den Kindergarten besucht, lediglich eine Gebühr von 50 % zahlt und alle weiteren Geschwisterkinder, die ebenfalls den Kindergarten besuchen, beitragsfrei sind.
In der Vergangenheit wurde beschlossen, dass die zu zahlenden Zuschüsse der Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht an die Waldkindergärten identisch sind, um zu vermeiden, dass Kinder einer Gemeinde in den Waldkindergärten bevorzugt aufgenommen werden.
Die Gemeinde Bad Zwischenahn gewährt den Waldkindergärten für Geschwisterkinder bereits einen pro Jahr um 420,- € erhöhten Zuschuss, sodass sich hier für Geschwisterkinder der Elternbeitrag in Höhe um 35,- € ermäßigt. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn das erste Kind nicht beitragsfrei ist.
Verwaltungsseits wird daher vorgeschlagen, diese
Regelung ab dem Monat April 2013 einzuführen und den jährlichen Zuschuss für
Geschwisterkinder um monatlich 35,- € zu erhöhen, sofern das ältere
Geschwisterkind sich nicht im beitragsfreien Jahr befindet und der Elternbeitrag
tatsächlich um 35,- € gesenkt wird.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldkindergarten
Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 1.792,-
€ pro Kind aus der Gemeinde Edewecht ab Anhebung der Gehälter der Beschäftigten
des Waldkindergartens, frühestens jedoch zum 01.08.2013, gewährt.
Für Geschwisterkinder aus der
Gemeinde Edewecht, deren ältere Geschwister ebenfalls den Waldkindergarten
besuchen und sich nicht im beitragsfreien Jahr befinden, wird der jährliche
Zuschuss ab dem 01.04.2013 um monatlich 35,- € erhöht. Die Erhöhung erfolgt
nur, wenn der Waldkindergarten den monatlichen Elternbeitrag für das jüngere
Geschwisterkind um 35,- € senkt.
Anlagen:
Anträge des Waldkindergartens
Friedrichsfehn e.V.