Betreff
Künftige Verkehrsregelungen für den Bereich Rathausstraße, Marktplatz und Rathausvorplatz
Vorlage
2013/FB III/1230
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Sofern es die Witterung zulässt, ist für Mitte Februar vorgesehen, die neue Straße über den Marktplatz für den öffentlichen Verkehr frei zu geben. Dieses ist auch deswegen zwingend erforderlich, damit die bauausführende Firma beginnen kann, die Umfahrt und die Parkplätze östlich und südlich des Marktplatzes herzustellen. Mit der Öffnung der Straße ist es geboten, von vornherein durch eine entsprechende verkehrsrechtliche Beschilderung die künftigen Nutzungen im neu gestalteten Bereich abzugrenzen. Zentraler Punkt ist dabei, dass der Marktplatz nicht mehr zum Parken für Kraftfahrzeuge genutzt werden soll. Hierfür stehen künftig unmittelbar beim Rathaus (wie bereits seit einigen Monaten) 18 Parkplätze für Besucher und östlich und südlich des Marktplatzes 56 neue Parkplätze für die Allgemeinheit zur Verfügung. Mit dieser Vorgabe wurde mit der unteren Verkehrsbehörde die notwendige Beschilderung abgestimmt. Danach ist vorgesehen, für den eigentlichen Marktplatzbereich eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot auszuweisen. Innerhalb dieser Zone ist künftig das Parken unzulässig. An den drei Zugängen zu den Parkplätzen beim Rathaus und östlich bzw. südlich des Marktplatzes werden „Parkplatzschilder“ mit der Beschränkung auf PKW und Krafträder aufgestellt. Am Rathaus werden zwei und im übrigen Bereich fünf Behindertenparkplätze ausgeschildert. Zur Verdeutlichung, dass die Zufahrt zum Rathaus künftig nur noch über eine Zufahrt möglich ist und nicht  im Bereich der neuen Marktplatzfläche, wird in der Sichtachse der Rathausstraße auf dem Marktplatz ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt.

 

Dieser Berichtsvorlage ist ein Übersichtsplan beigefügt, aus dem sich die Beschilderung ergibt.

 

Es bleibt abzuwarten, ob die Verkehrsteilnehmer das Verkehrskonzept in dieser Form akzeptieren und sich entsprechend verhalten. Insbesondere muss sicherlich  beobachtet werden, ob die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsführung über die Straße annehmen und nicht die Abkürzung über die Marktplatzfläche nehmen. Ggfs. müsste zu gegebener Zeit  mit geeigneten Gegenmaßnahmen „nachgesteuert“ werden.


Anlagen:

- Übersichtsplan