Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für den LKW-Stellplatz in Edewecht, Schlachthofstraße
Vorlage
2012/Stab/1227
Aktenzeichen
- To/Dö -
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Die wesentlichen Eckpunkte für eine Benutzungs- und Entgeltregelung für den LKW-Stellplatz wurden bereits in der Vorlage Nr. 2012/Stab/177 umfassend dargestellt und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.11.2012 zum Beschluss erhoben.

 

Auf dieser Grundlage wurde die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung erstellt, welche folgende wesentlichen Regelungen enthält:

 

-          Definition des Stellplatzes als öffentliche Einrichtung.

-          10 Stellplätze stehen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung, weitere 10 Stellplätze werden im Rahmen eines besonderen Vertragsverhältnisses einem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

-          Nutzungsentgelt: 5,00 € je angefangene 24 Stunden.

-          Nutzungsentgelt als vorweggenommene Zahlung für einen Zeitraum von 18 Jahren: 8.000,00 € je Stellplatz.

-          Die maximale Nutzungsdauer beträgt drei Tage.

-          Die Berechtigung zur Nutzung wird durch einen Parkausweis entsprechend der üblichen Regelung für PKW-Parkplätze nachgewiesen.

-          Die Nutzung des Sanitärgebäudes ist kostenlos für Stellplatznutzer. Für die Nutzung der Dusche wird eine Gebühr von 0,50 € je dreiminütiger Warmwasserabgabe berechnet.

-          Eine vorschriftenwidrige Benutzung berechtigt die Gemeinde Edewecht zum Entfernen des entsprechenden Fahrzeuges gegen Kostenerstattung.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird im Zufahrtsbereich des Stellplatzes ausgehängt und ist damit Vertragsbestandteil.

 

Neben den 10 allgemeinen Stellplätzen stehen 10 weitere Stellplätze für eine vorweggenommene Entgeltzahlung zur Verfügung. Diese Plätze werden mit dem entsprechenden Unternehmenshinweis versehen, so dass hierauf keine unternehmensfremden Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Die Benutzungs- und Entgeltregelungen für die unternehmensbezogenen Plätze werden durch einen Vertrag gemäß dem anliegenden Muster festgelegt.

 

Damit die Nachweise der nutzungsberechtigten Parkausweise erlangt werden können, sollen vom Unternehmen entsprechende Wertmünzen ausgegeben werden.

 

Für die Reinigung, Strom und Wasserversorgung sowie notwendige Reparaturen werden einschließlich der Abschreibung und Verzinsung Jahreskosten in Höhe von rd. 18.000,00 € erwartet. Bei 20 Plätzen bedeutet dies bei einer theoretischen Vollauslastung 900,00 € je Platz und Jahr bzw. 2,50 € je Platz und Tag. Da bei den allgemeinen Plätzen nicht von einer Vollauslastung ausgegangen werden kann, wird ein Nutzungsentgelt von 5,00 € je angefangener 24 Stunden vorgeschlagen. Dieser Betrag ist im Vergleich zu anderen Stellplatzangeboten äußerst günstig.

 

Für eine Laufzeit von 18 Jahren ergäbe sich bei einem Jahrespreis von 900,00 € je Platz ein Gesamtbetrag von 16.200,00 €. Dieser Betrag ergibt wiederum bei einer Abzinsung um 4 % p. a. ein Entgelt von rd. 8.000,00 € bei vorweggenommener Zahlung zu Beginn der Nutzung.


Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für den LKW-Stellplatz an der Schlachthofstraße in Edewecht gemäß der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.12.2012 vorgelegten Fassung wird zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt.

 

Für die Bereitstellung einzelner Stellplätze zur ausschließlichen Benutzung durch ein einzelnes Unternehmen ist ein Vertrag auf der Grundlage des in der gleichen Sitzung vorgelegten Entwurfs abzuschließen.

 


Anlagen:

- Benutzungs- und Entgeltordnung

- Vertragsentwurf