Betreff
TSG Husbäke e.V.
Erneuerung des Ballfangzaunes, Gewährung eines Zuschusses
Vorlage
2016/FB II/2118
Aktenzeichen
FB II - 07.03.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2017 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Die TSG Husbäke beantragt mit Schreiben vom 10.02.2016 einen Zuschuss für den Ersatz des abgängigen Ballfangzaunes auf dem Sportplatz in Husbäke.

 

Für diese Maßnahme sind vom Verein zwei Angebote eingeholt worden. Danach wäre mit Kosten in Höhe von rd. 6.500 Euro zu rechnen.

 

Nach der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht werden Instandsetzungsmaßnahmen ab einer Gesamtsumme von 5.000 Euro mit maximal einem Drittel der Gesamtaufwendungen gefördert. Diese Maßnahme wird nicht vom Landkreis Ammerland gefördert, da die Mindestsumme von 7.500 Euro unterschritten wird. Insoweit käme eine Förderung der Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 2.200,- Euro in Betracht. 


Beschlussvorschlag:

Der TSG Husbäke wird eine einmalige Zuwendung in Höhe von 2.200 Euro für die Erneuerung des abgängigen Ballfangzaunes auf dem Sportplatz in Husbäke gewährt. Der Verein hat der Gemeinde Edewecht nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis zu erteilen.


Anlagen:

Antrag TSG Husbäke