Betreff
Weiterentwicklung der Schullandschaft der Gemeinde Edewecht
Integrierte Gesamtschule, Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 03.07.2012
Vorlage
2016/FB II/2115
Aktenzeichen
FB II - 01.03.2016
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Rates vom 12.10.2015 den Arbeitsauftrag erhalten, die Elternvertreter der Grundschuljahrgänge 1 bis 4 der Edewechter Grundschulen einzubinden, um ein etwaiges Interesse der Elternschaft an der Errichtung einer IGS in der Gemeinde Edewecht zu ermitteln.

 

Die Verwaltung hat über die Grundschulen die Elternvertreter der Grundschuljahrgänge 1 bis 4 jeweils zu einem Informationsgespräch eingeladen. Die Veranstaltungen fanden in den jeweiligen Schulen statt und zwar

 

in der Grundschule Edewecht am 17. Dez. 2015

in der Grundschule Friedrichsfehn am 01. Febr. 2016

in der Grundschule Osterscheps am 09. Febr. 2016

in der Grundschule Jeddeloh am 11. Febr. 2016.

 

Die Beteiligung der Elternvertreter bei diesen Veranstaltungen war grundsätzlich gut. An den Veranstaltungen haben auch Vertreter der Ratsfraktionen aus der Arbeitsgruppe „Schule“ sowie die Gemeindeelternratsvertreterin teilgenommen.

 

Die Verwaltung hat zunächst den Anlass der Informationsveranstaltung, das vorhandene Schulangebot der Gemeinde und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen einer Integrierten Gesamtschule (IGS) im Vergleich zu einer Oberschule (OBS) dargelegt. In Anschluss daran wurden die Fragen der Elternschaft und das Für und Wider erörtert.

 

Zusammenfassung

Verwaltungsseits konnte bei den Veranstaltungen ein grundsätzliches Interesse der Elternschaft an einer IGS festgestellt werden. Insbesondere die bessere Ausstattung einer IGS hinsichtlich der Lehrerversorgung sowie der Aspekt des gemeinsamen Lernens von Kindern mit Lernstärken und Kindern mit Lernschwächen wurden seitens der Elternschaft begrüßt. Deutlich wurde jedoch auch, dass die Elternschaft eine IGS ohne gymnasiale Oberstufe und damit der Möglichkeit der Erlangung des Abiturs weniger interessant finden. Ebenso wird es kritisch gesehen, dass die Schüler mit gymnasialer Laufbahnempfehlung eher das örtliche Gymnasium wählen werden und nicht eine IGS, so dass der grundsätzliche gemeinsame Lerneffekt nicht vorhanden sein würde. Darüber hinaus wird betont, dass die derzeitige Wahlfreiheit der Elternschaft hinsichtlich der Anwahl einer weiterführenden Schule sehr begrüßt wird. Es wurde deutlich, dass die Arbeit der beiden Oberschulen sehr geschätzt wird. Die in der Vergangenheit eingeforderte Durchlässigkeit der Schulen in Richtung Gymnasium wird inzwischen tatsächlich gelebt und ist erfolgreich.

 

In allen Versammlungen wurde eine realistische Erreichbarkeit der notwendigen Schülerzahlen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch gesehen.

 

Es kann zusammenfassend gesagt werden, dass die IGS sehr wohl auf Interesse bei der Elternschaft stößt, jedoch eine deutliche Elterninitiative in Richtung IGS gibt es nicht. Das Interesse an einer reinen Sek-I-IGS ist deutlich geringer. Der Fortbestand der GOBS Friedrichsfehn wird ebenfalls deutlich gewünscht.

 

Fazit

Die Beschlusslage aus der Ratssitzung 2012 sah vor:

5. Sofern sich die rechtlichen Grundlagen zur Einführung einer IGS nach der Landtagswahl 2013 verändern sollten und in der Folge der Elternwille das Bedürfnis für eine Umwandlung der OBS in eine IGS unter Beibehaltung der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ergibt, wird dieser Umwandlung zum nächst möglichen Termin zugestimmt.

 

Die durchgeführten Informationsveranstaltungen mit den Elternvertretungen der einzelnen Grundschulen haben, wie bereits ausgeführt, ein grundsätzliches Interesse an einer IGS gezeigt, jedoch ein nachhaltiger Elternwille zur Umwandlung der OBS in eine IGS ist nicht deutlich geworden. Eine besondere Elterninitiative in diese Richtung ist ebenfalls nicht feststellbar.

 

 

Ein Beschlussvorschlag ist in der Sitzung zu erarbeiten.