Betreff
Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen der Gemeinde Edewecht
Änderung der Satzung
Vorlage
2016/FB II/2114
Aktenzeichen
FB II - 01.03.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung hat keine unmittelbaren finanziellen Folgen für die Gemeinde Edewecht. Jedoch ist zu beachten, dass die Festlegungen in dieser Satzung Auswirkungen auf die Schülerbeförderung haben. Der Landkreis Ammerland stellt die Schülerbeförderung auf der Basis dieser Festlegungen sicher. Ausnahmeregelungen werden zusehends zurückgefahren.


Sachdarstellung:

Der Schulausschuss der Gemeinde Edewecht hat sich zuletzt in der Sitzung vom 02.06.2015 im Rahmen eines Sachstandsberichtes mit der Thematik der Schuleinzugsbereiche beschäftigt. Seinerzeit ist berichtet worden, dass die Handhabung der Regelungen der gemeindeeigenen Satzung vermehrt zu Schwierigkeiten führt. Seinerzeit war angestrebt worden, im Schulverbund der Edewechter Grundschulen und der Astrid-Lindgren-Schule einen Entwurf zur Neustrukturierung der Schuleinzugsbereiche zu erarbeiten.

 

IST

Die Gemeinde Edewecht hat aufgrund der schulgesetzlichen Regelungen Schuleinzugsbereiche für ihre Grundschulen festzulegen. Die im Jahr 2010 verabschiedete Satzung sah vor, dass zur Stärkung der Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps Überlappungsbereiche gebildet wurden. Für Eltern, die innerhalb dieser Überlappungsbereiche leben, besteht damit grundsätzlich die einseitige Möglichkeit zwischen zwei Grundschulen zu wählen. Diese Satzung wurde 2014 dahingehend modifiziert, dass die Überlappungsbereiche eingeschränkt worden sind. Letztlich hat dies jedoch nicht zu einer Verbesserung geführt. Vielmehr ist festzustellen, dass die Intention der Satzung, die Grundschulen in Jeddeloh und Osterscheps zu stärken, von Eltern unterwandert und die punktuelle Öffnungsklausel nicht verstanden wird.

 

Landesschulbehörde

Die Landesschulbehörde hat auf Nachfrage der Verwaltung erklärt, dass eine klare Steuerung der Schülerströme angestrebt werden sollte. Dies bedeutet, es sollte zwingend eine Zuordnung eines festen Einzugsbereiches zu einer Grundschule erfolgen und keine Überlappungsbereiche gebildet werden. Sofern sodann Eltern den Wunsch haben, eine andere als die zuständige Grundschule anzuwählen, wäre das formelle Verfahren unter notfalls Beteiligung der Landesschulbehörde durchzuführen. Damit wären gleiche Rahmenbedingungen für alle geschaffen.

 

Kooperationsverbund

Die Thematik ist im Schulverbund der Grundschulen und der Astrid-Lindgren-Schule unter Einbindung der Verwaltung mehrfach erörtert worden. Die derzeitige Satzung „benachteiligt“ insbesondere die Grundschule Edewecht. Dort führte die Satzung dazu, dass der Schule nach der Satzung aus 2010 im Grunde kein eigener Einzugsbereich verblieb. Dies war der Grund, warum die Modifizierung in 2014 erfolgte. Dennoch bedingt die jetzige Satzung, dass die Schule aufgrund des Anwahlverhaltens der Eltern letztlich eine Klasse weniger bilden konnte. Dies bedeutete weiterhin, dass die verbleibenden Klassen mit 27 – 28 Kindern pro Klasse sehr groß waren.

 

Auf der anderen Seite führte das Anwahlverfahren bei den anderen Grundschulen dazu, dass dort mehr Klassen gebildet konnten und diese mit z.B. 17 Kindern pro Klasse eher klein waren.

 

Eine feste Kalkulationsgröße ist aufgrund der fehlenden Vorhersehbarkeit des Anwahlverhaltens für keine Grundschule gegeben.

 

Das Hauptproblem aller Grundschulen ist derzeit jedoch, dass die Eltern innerhalb des Schuljahres zwischen den Grundschulen hin- und herwechseln können. Diese Möglichkeit ist durch die Satzung legal eröffnet worden und führt zu einer „missbräuchlichen“ Verwendung dieser Satzung.

 

Es konnte innerhalb des Kooperationsverbundes kein gemeinsamer Satzungsentwurf entwickelt werden. Letztlich sind sich die Schulleitungen im Kooperationsverbund jedoch dahingehend einig, dass der „Missbrauch“ der Satzung unterbunden werden sollte. Uneinig ist man sich über die Festlegung der zuzuordnenden Bereiche.

 

Die Verwaltung hatte im Kooperationsverbund vorgeschlagen, die Satzung auf den Stand vor der Änderung in 2010, also mit der festen Zuordnung aller Gemeindeteile zu einer Grundschule, zurückzusetzen. Diese Satzung hatte in der Vergangenheit zu einer gleichmäßigen Auslastung der vorhandenen Grundschulen geführt.

 

Die Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps wünschen sich eine Verlässlichkeit bezüglich der Erreichung der Zweizügigkeit für ihre Schulen. Ihrerseits wird angeführt, dass die notwendigen Schülerzahlen bei der Zugrundelegung des bisherigen Zuschnitts der Einzugsbereiche für sie in späteren Jahren aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen nicht erreicht werden könnten. Sie befürchten, dass dies zu einer weiteren Verunsicherung der Elternschaft führen könnte. Diese Planungsunsicherheit würde sodann nicht nur bei der Elternschaft, sondern auch bei der Schule bezüglich der Lehrerversorgung u.a. herrschen.

Sie sehen zwar auch die Notwendigkeit der Anpassung der Satzung, jedoch eine geeignetere andere Lösung wird derzeit leider nicht gesehen.

 

Einschätzung der Verwaltung

Der Änderungsgedanke, der der damaligen Satzungsänderung zu Grunde lag, ist nachweislich nicht erreicht worden. Vielmehr hat die Satzung dazu geführt, dass Eltern die Öffnungsklausel „missbrauchen“ und zwischen den Schulen hin und her wechseln.

 

Die Schülerzahlen, die regelmäßig zum 01.09. eines Jahres erhoben werden und für die Folgejahre fortgeschrieben werden, zeigen einen Rückgang der Schülerzahlen. Jedoch muss man bei der Analyse der Zahlen bedenken, dass hier nur die IST-Zahlen aus dem Melderegister verwendet werden. Zuwächse aufgrund von Zuzügen sind dabei unberücksichtigt. Bis heute ist die Gemeinde Edewecht eine Zuzugsgemeinde. Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass aufgrund der enormen Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien inzwischen auch vermehrt schulpflichtige Kinder in Edewecht aufgenommen werden. Dies wird zwangsläufig positive Auswirkungen auf die Schülerzahlen haben. Die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung ist natürlich derzeit in keiner Form abschätzbar.

 

Die Schuleinzugsbereichssatzung ist eine gemeindeeigene Satzung, die durch einen Ratsbeschluss jederzeit abänderbar ist. Es ist und wird eine ständige Aufgabe der Verwaltung sein und bleiben, die Entwicklung der Schülerzahlen zu beobachten und Anpassungen zu empfehlen. Jedoch sollte die Empfehlung der Landesschulbehörde, klare Zuordnungen zu treffen, beachtet und umgesetzt werden, um Fehlverhalten/-entwicklungen zukünftig zu vermeiden. 

 

Ein Beschlussvorschlag ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

Satzungsentwurf 2016

Satzung 2014

Schülerzahlen