Betreff
Edewechter Schulen
Antrag auf Bezuschussung der Wartung und Pflege der elektronischen Medien der allgemeinbildenden Schulen der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2016/FB II/2113
Aktenzeichen
FB II - 01.03.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2016 sind abgeschlossen. Die Bezuschussung der EDV-Wartung durch das Land Niedersachsen steht den Schulen bereits über das jeweilige Schulbudget zur Verfügung. Ein gemeindlicher Zuschuss in gleicher Höhe kann daher erst mit der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt werden. Es würden dafür weitere Finanzmittel in Höhe von ca. 12.000,- € benötigt werden.


Sachdarstellung:

In allen Schulen ist der Einsatz internetfähiger EDV heute ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Für die Schulen ist es äußerst wichtig, dass die vorhandenen technischen Medien regelmäßig und fachgerecht gewartet werden, da ansonsten ein kontinuierlicher und somit erfolgreicher Einsatz im Unterricht nicht möglich ist.

 

Bei der Wartung der vorhandenen EDV-Anlagen stoßen die Schulen nunmehr an ihre Grenzen, da das Lehrpersonal nicht die Zeit und oftmals auch nicht das erforderliche Know-How besitzt. Somit werden von den Schulen Fachfirmen eingesetzt, die kostenpflichtig mit der Wartung der Anlagen beauftragt werden.

 

Das Land Niedersachsen unterstützt den Einsatz der elektronischen Medien an Schulen und gewährt für die Systembetreuung einen jährlichen Zuschuss. Der Zuschuss betrug im vergangenen Jahr 4,75 € pro Schüler und wurde an die Kommunen ausgezahlt.

Dieser Betrag wird den Schulen über das von der Gemeinde Edewecht bereit gestellte Budget zur Verfügung gestellt.

 

Weitere finanzielle Hilfe wird diesbezüglich vom Land nicht zur Verfügung gestellt.

 

Um gewährleisten zu können, dass die vorhandenen elektronischen Medien auch weiterhin sachgerecht im Unterricht eingesetzt werden können, beantragen die Edewechter Schulen die Einstellung einer EDV-Fachkraft für die Wartung ihrer EDV-Systeme.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es nachvollziehbar, dass die Schulen die Wartung und Administration ihrer EDV-Systeme nicht ohne fremde Hilfe durchführen können. Auch wird anerkannt, dass der gewährte Landeszuschuss nicht auskömmlich ist, um die Wartung durch Fremdfirmen durchführen zu können. Da es sich hier aber um eine schulinterne Aufgabe handelt, ist grundsätzlich das Land Niedersachsen zuständig.

 

Da die Verwaltung sich mit den Schulen einig ist, dass eine umfassende Medienkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler für den weiteren Lebensweg äußerst wichtig ist, wird vorgeschlagen, den Schulen für die Wartung ihrer EDV-Systeme jährlich einen Zuschuss zu gewähren.

In Anlehnung an den Landeszuschuss wird vorgeschlagen, den Schulen pro Schüler einen weiteren Zuschuss in Höhe von 4,75 € für die Wartung der EDV-Systeme zu gewähren. Dieser Betrag wird den Schulen über das Schulbudget zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag:

Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird den Edewechter Schulen ein Zuschuss für die Wartung der EDV-Systeme in Höhe von 5,00 € pro Schüler, somit jährlich insgesamt ca. 12.000,- € gewährt. Der Zuschuss für die jeweilige Schule wird auf volle 100 € gerundet.


Anlagen:

Antrag der Edewechter Schulen vom 09.11.2015