Betreff
9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 186 zur Ausweisung eines Gewerbe-/Industriegebietes südlich der Oldenburger Straße in Edewecht,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie Erarbeitung des Fest stellungs- und Satzungsbeschlusses
Vorlage
2016/FB III/2082
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 08.12.2015 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“ in Edewecht beschlossen. Mit den Planungen sollen bekanntlich im Anschluss an das bestehende Industriegebiet auf den Flächen der ehemaligen Baumschule Folkerts Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 liegt als Anlage Nr. 1 in verkleinerter Form bei.

 

Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 18. Dezember 2015 bis einschließlich 20. Januar 2016 stattgefunden. In dieser Zeit sind von privater Seite keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen von abwägungsrelevantem Belang eingegangen von:

 

-       Landkreis Ammerland

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

-       Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle OL-Nord

-       Ammerländer Wasseracht

-       EWE Wasser GmbH

-       Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

-       Deutsche Telekom Technik GmbH

-       Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst –

 

Die vorgenannten Stellungnahmen liegen als Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage bei.

 

Stellungnahmen ohne inhaltliche Anregungen und Hinweise sind eingegangen von:

 

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

-       TenneT TSO GmbH

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems, Geschäftsstelle Oldenburg

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

 

Die Stellungnahmen können nach Prüfung wie folgt abgewogen werden:

 

Landkreis Ammerland (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Planung befindet sich in der Abstimmung mit Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die in den Entwurf eingestellte Kreisverkehrsplanung beruht hinsichtlich der verkehrstechnischen Anforderungen auf den in dieser Angelegenheit geführten Abstimmungsgesprächen.

 

Die überarbeitete und mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt abgestimmte lmmissionsprognose des Büro Lux, Oldenburg, wird hinsichtlich des redaktionellen Fehlers korrigiert. Inhaltlich kann festgehalten werden, dass auf Hinweis des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg, der Betrachtungsraum für die Ermittlung der zulässigen Lärmkontingente noch während der öffentlichen Auslegung größer gefasst und das Gutachten entsprechend angepasst wurde. Die Neuberechnung hat ergeben, dass sich für die im Auslegungsentwurf ausgewiesenen Lärmkontingente (LK) 4 bis 6 geringfügige Abweichungen bei den Tagwerten (LK 5 und 6) sowie bei den Nachtwerten (LK 4 bis 6) nach unten ergeben:

 

 

Tagwert

(alt)

Tagwert

(neu)

Nachtwert

(alt)

Nachtwert

(neu)

LK 4

68 dB (A)/m²

68 dB (A)/m²

53 dB (A)/m²

52 dB (A)/m²

LK 5

66 dB (A)/m²

65 dB (A)/m²

51 dB (A)/m²

49 dB (A)/m²

LK 6

66 dB (A)/m²

64 dB (A)/m²

51 dB (A)/m²

48 dB (A)/m²

 

Die jetzt ermittelten Werte sind vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt geprüft und für in Ordnung befunden worden (siehe Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes).

 

Aus der Veränderung der Lärmkontingentswerte ergibt sich das Erfordernis, den Bebauungsplan nach erfolgter Auslegung noch einmal zu ändern. Da sich die Änderung nicht auf die Grundzüge der Planung auswirkt und hiervon zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich die Gemeinde Edewecht als Flächeneigentümerin betroffen ist, wird zu der Änderung eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt, die mit dem Beschluss der gemeindlichen Gremien zu der Änderung als erfolgt anzusehen ist.

 

Die Ausführungen zu den Belangen von Natur und Landschaft werden zur Kenntnis genommen. Wie in den vorangegangenen Beratungen und in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt, soll einer optimalen Flächenausnutzung innerhalb des Plangebiets der Vorrang vor dem Erhalt einzelner Bäume und Gehölzstrukturen gegeben werden, die die Bebaubarkeit auf den Baufeldern deutlich einschränken würden. Der Hinweis auf das verminderte Kompensationsdefizit durch die Festsetzung der Fläche für die Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Einmündungsbereich der Planstraße in den geplanten Kreisverkehr wird zur Kenntnis genommen und die Bilanzierung redaktionell angepasst.

 

Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung befindet sich ein entsprechendes Konzept in Aufstellung und Abstimmung mit den Fachbehörden. Die Belange der Ammerländer Wasseracht werden hierbei berücksichtigt. Der von der Ammerländer Wasseracht in ihrer Stellungnahme angesprochene Wasserzug Nr. 7.22.07 verläuft auf einer Länge von etwa 120 m entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze. Im Rahmen des oben genannten Entwässerungskonzeptes wird, in Abstimmung mit der Ammerländer Wasseracht, mit Blick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung des Industriegebiets nach Süden auch geprüft, ob dieser Teilabschnitt des Gewässers aufgehoben werden kann. In diese Prüfung werden die Entwässerungsanforderungen der angrenzenden Flächen mit einbezogen. Für den Fall, dass derzeit der Erhalt des Wasserzuges noch erforderlich sein sollte, wird – bis zu dessen Aufhebung – durch Zurückbehaltung eines ausreichend bemessenen Gewässerrandstreifens im Zuge der Grundstücksvermarktung die Bewirtschaftung des Gewässers durch die Gemeinde Edewecht sichergestellt.

 

Die Nachrichtlichen Hinweise werden, ergänzt um den Hinweis auf den Umgang mit archäologischen Befunden, in die Planzeichnung aufgenommen.

 

Die redaktionellen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Planzeichnungen und Begründungen werden entsprechend angepasst.

 

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die abschließende Stellungnahme vom 13.01.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Lärmkontingente werden entsprechend des überarbeiteten und mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg abgestimmten Lärmgutachtens in die Planung eingestellt.

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und insbesondere hinsichtlich der technischen Hinweise beachtet.

 

Eine abschließende Abstimmung der Knotenpunktgestaltung des Kreisverkehrs findet derzeit statt. Hinsichtlich des Standortes des Kreisverkehrs ist noch einmal festzuhalten, dass eine Westverschiebung aufgrund der Grundstücksverfügbarkeiten nicht möglich ist.

 

Der Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen unter Vorlage der zugehörigen Unterlagen wird im Zuge der weiteren Erschließungsplanung erfolgen.

 

Der Hinweis auf das Anbauverbot nach dem Niedersächsischen Straßengesetz ist bereits in der Planzeichnung enthalten. Lager- und Ausstellungsflächen stellen in baurechtlicher Hinsicht eine gewerbliche Hauptnutzung dar und sind damit nur innerhalb einer förmlich festgesetzten Baufläche zulässig. Da derartige Nutzungen auch in einem Abstand von weniger als 20 m zur Fahrbahn der L 828 möglich sein sollen, verbleibt es bei der Festsetzung der Baugrenze wie im Entwurf derzeit vorgesehen. Durch die textliche Festsetzung Nr. 1 (3) wird sichergestellt, dass innerhalb der Bauverbotszone keine Hochbauten errichtet werden können.

 

Der Hinweis auf die Einfriedung wird in die Planzeichnung aufgenommen, ebenso wie der Hinweis, dass aus den Lärmimmissionen keine Entschädigungsansprüche gegenüber dem Träger der Straßenbaulast bestehen.

 

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle OL-Nord (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme, wonach aus landwirtschaftlicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Planungen bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Ammerländer Wasseracht (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Gewährleistung einer schadlosen Ableitung des Oberflächenentwassers befindet sich derzeit ein entsprechendes Konzept in Aufstellung und Abstimmung mit den Fachbehörden. Die Belange der Ammerländer Wasseracht werden hierbei berücksichtigt. Der angesprochene Wasserzug Nr. 7.22.07 verläuft auf einer Länge von etwa 120 m entlang der südlichen Geltungsbereichsgrenze. Im Rahmen des oben genannten Entwässerungskonzeptes wird, in Abstimmung mit der Ammerländer Wasseracht, mit Blick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung des Industriegebiets nach Süden auch geprüft, ob dieser Teilabschnitt des Gewässers aufgehoben werden kann. In diese Prüfung werden die Entwässerungsanforderungen der angrenzenden Flächen mit einbezogen. Für den Fall, dass derzeit der Erhalt des Wasserzuges noch erforderlich sein sollte, wird – bis zu dessen Aufhebung – durch Zurückbehaltung eines ausreichend bemessenen Gewässerrandstreifens im Zuge der Grundstücksvermarktung die Bewirtschaftung des Gewässers durch die Gemeinde Edewecht sichergestellt.

 

EWE Wasser GmbH (zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die abwassertechnischen Belange werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die in der Stellungnahme vom 20.04.2015 vorgetragenen Hinweise wurden beachtet.

 

Deutsche Telekom (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden beachtet.

 

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst – (zur 9. FNP- Änderung 2013 und zum B-Plan 186)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Luftbildauswertung des Gebietes wurde vorgenommen. Danach sind keine Bobentrichter erkennbar. Auch wenn hierdurch mögliche Blindgänger auf dem Gelände nicht ausgeschlossen werden können, wird unter Berücksichtigung darauf, dass der Schwerpunkt der Kampfhandlungen in Edewecht am Ende des Zweiten Weltkrieges auf anderen Bereichen lag, von einer weitergehenden Untersuchung abgesehen. In die Planzeichnung wird allerdings ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

 

Soweit die zur Anpassung der Lärmkontingente gemäß des überarbeiteten Gutachtens des Büros Lux, Oldenburg, vom 12.01.2016 durchgeführte eingeschränkte Beteiligung genehmigt wird, können unter Berücksichtigung der oben genannten Abwägungsvorschläge nunmehr die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 vom Rat festgestellt sowie der Bebauungsplan Nr. 186 als Satzung beschlossen werden.

 

Der Beschlussvorschlag über den Verwaltungsausschuss an den Rat sollte daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Änderung der Lärmkontingente gemäß des überarbeiteten Gutachtens des Büros Lux, Oldenburg, vom 12.01.2016 wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

 


Anlagen:

-       Bebauungsplan Nr. 186 (Entwurf in verkleinerter Form)

-       Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange