Betreff
Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen in Osterscheps nördlich der Landesstraße zwischen dem Lindendamm und der Grundschule
Vorlage
2016/FB III/2081
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Ratsherr Wolfgang Krüger, Osterscheps, hat sich bereits in den vergangenen Jahren mit dem Antrag an die Gemeinde gewandt, es sollten auch in Osterscheps weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Hierüber wurde im Zusammenhang mit den Beratungen über die im Jahr 2013 erfolgte sog. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes berichtet. Ausgehend von der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wurde die Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eingeleitet, dessen Endfassung in der heutigen Sitzung des Bauausschusses zur Beratung ansteht.

 

Unter Bezugnahme auf das Städtebauliche Entwicklungskonzept, in dem sich auch konkret mit der Fläche zwischen Lindendamm und Grundschule nördlich der Landesstraße auseinandergesetzt wurde, ist der Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen für diesen Bereich nunmehr von Ratsherr Krüger erneuert worden. Dieser Antrag sowie ein weiterer, früherer Antrag vom 09.12.2012 mit einer ausführlichen Begründung zur Ausweisung von Wohnbauflächen in Osterscheps sind dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Bei der Fläche, die dem Antrag zugrunde liegt, handelt es sich um den Bereich, der bereits im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Osterscheps in den 90er-Jahren im Dorferneuerungsplan als Entwicklungsbereich beschrieben wurde, um hierdurch „nördlich der Landesstraße nach Osten eine langfristige Zusammenführung der Siedlungsbereiche und einen von der Landesstraße unabhängigen Weg zur Schule und zu den Sporteinrichtungen“ zu verwirklichen. Ein entsprechender Auszug aus dem seinerzeitigen Dorferneuerungsplan (Planskizze und textliche Beschreibung) ist als Anlage Nr. 2 beigefügt. Im derzeit in Aufstellung befindlichen Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht ist dieser Bereich, neben einem kleineren Entwicklungsbereich am Zwischenweg, schwerpunktmäßig als Erweiterungsfläche für die Bauerschaft Osterscheps identifiziert worden. Allerdings wurde auch dort bereits herausgestellt, dass die Fläche verschiedenen Restriktionen ausgesetzt ist, die bei der Einleitung der förmlichen Flächenausweisung auf ihre Auswirkungen hin zu prüfen sind. Ein entsprechender Auszug aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Zu prüfen sind insbesondere die sich aus der angrenzenden Landesstraße L 829 ergebenden verkehrslärmtechnischen Auswirkungen auf das Plangebiet. Weiterhin liegen bislang keine Erkenntnisse über die Intensität der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen vor, die ausgehend von den umliegenden Betrieben auf das mögliche Plangebiet einwirken. Schließlich wäre vorab zu klären, welche Anforderungen an das Plangebiet mit Blick auf die Oberflächenentwässerung zu stellen sind. Hier wäre auch hinsichtlich des das Plangebiet kreuzenden Verbandsgewässers der Ammerländer Wasseracht „Wasserzug vom Lindendamm“ zu klären, inwieweit ein Gewässerausbau erforderlich wäre.

 

Es wird von der Verwaltung daher vorgeschlagen, vor Einleitung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens zunächst die vorgenannten Punkte zu prüfen und die Angelegenheit dann erneut in einer der kommenden Bauausschusssitzungen mit dem Ziel, dann einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, zur Beratung vorzulegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 zur Ausweisung von Wohnbauflächen zwischen dem Lindendamm und der Grundschule in Osterscheps liegenden Bereich die im Zuge einer Bauleitplanung zu berücksichtigenden Restriktionen hinsichtlich Verkehrslärm, landwirtschaftlicher Geruchsimmissionen und zur Oberflächenentwässerung abzuprüfen.

 

  1. Nach erfolgter Prüfung ist die Angelegenheit den Gremien erneut zur Beratung mit dem Ziel vorzulegen, für einen dann konkret umrissenen Bereich einen Bebauungsplan zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Osterscheps aufzustellen.

Anlagen:

-       Antrag auf Ausweisung von Wohnbauflächen in Osterscheps

-       Auszug aus dem Dorferneuerungsplan Osterscheps von 1990

-       Auszug aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept