Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept,
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Rat
Vorlage
2016/FB III/2079
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Nachdem im Frühjahr des vergangenen Jahres der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2015 dem im Arbeitskreis Flächennutzungsplan erarbeiteten Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zugestimmt hat, wurden über den Sommer (in der Zeit vom 19.05.2015 bis 30.06.2015) zunächst die Behörden und sonstigen Träger analog zu einem förmlichen Bauleitplanverfahren um Stellungnahme zum Konzept gebeten. Daran anschließend wurde der Entwurf des Konzeptes in der Zeit vom 04.07.2015 bis 14.08.2015 öffentlich ausgelegt und am 21.07.2015 zusätzlich eine Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Die Ergebnisse dieses umfassenden Beteiligungsverfahrens wurden in der Zwischenzeit von der Verwaltung mit dem Landkreis Ammerland als unterer Raumordnungsbehörde erörtert und in einer Arbeitskreissitzung am 11.01.2016 insgesamt ausgewertet. Zu den Stellungnahmen der Behörden sowie den von privater Seite vorgebrachten Anregungen und Hinweisen – bei denen es sich letztlich ausschließlich um Anträge auf Aufnahme von Flächen in das Entwicklungskonzept handelt – wurden im Arbeitskreis die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge diskutiert. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich aus dem Beteiligungsprozess kein grundlegender Änderungsbedarf an dem Konzept ergeben hat.

 

Hinsichtlich der Darstellung der Wohnbaulandbedarfe ist anzumerken, dass aufgrund der „Wohnbaulandoffensive“ des Landkreises – eingeläutet mit Schreiben vom 27.10.2015 an alle Landkreisgemeinden – die diesbezüglich im Beteiligungsverfahren noch etwas kritische Stellungnahme des Landkreises im oben genannten Abstimmungsgespräch mittlerweile deutlich relativiert wird; der Landkreis stellt heraus, dass die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes in den kommenden Jahren verstärkt in den Vordergrund der gemeindlichen Planungsbemühungen treten sollte. Das Schreiben des Landrates ist als Anlage Nr. 1 der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Bezüglich der von privater Seite eingegangenen Anträge ist festzuhalten, dass nach Auffassung der Verwaltung von einer Berücksichtigung dieser Flächen im Konzept abgesehen werden sollte. Mit dem Konzept sollen die Leitlinien der städtebaulichen Entwicklung beschrieben werden. Eine Berücksichtigung von Einzelanträgen für die Ausweisung kleinerer Flächen ist dagegen nicht Aufgabe eines grundsätzlichen Entwicklungskonzeptes und würde daher der Systematik entgegenstehen. Die Prüfung und Entscheidung über Einzelanträge sollte daher außerhalb des Konzeptes weiterhin einer Einzelfallentscheidung der Gremien überlassen bleiben.

 

Das Protokoll über die Informationsveranstaltung zum Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes am 21.07.2015 ist als Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die zum Entwurf eingegangenen Anträge sind zusammen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen der als Anlage Nr. 3 beigefügten Synopse beigefügt.

 

In der Sitzung werden zudem Frau Dipl.-Geogr. Reichenbach und Herr Dipl.-Ing. Janssen vom Planungsbüro NWP, Oldenburg, die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses im Detail erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen und Anträgen kann nunmehr die Endfassung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts erarbeitet und zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet werden.  


Beschlussvorschlag:

Dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Es bildet die Grundlage und Leitlinie für die zukünftige bauleitplanerische Entwicklung in der Gemeinde Edewecht.


Anlagen:

-       Anschreiben des Landrates zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes

-       Protokoll über die Informationsveranstaltung zum Entwurf des Entwicklungskonzeptes

-       Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen und Anträgen zum Entwicklungskonzept