Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht ist Gesellschafterin der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH und wird als solche regelmäßig durch ein Mitglied im Aufsichtsrat vertreten.
Gem. § 138 Abs. 7 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind Vergütungen aus einer solchen Tätigkeit grundsätzlich an die entsendende Gemeinde abzuführen, soweit sie über das Maß einer angemessenen Aufwandsentschädigung hinausgehen. Der Rat setzt für jede Vertretungstätigkeit die Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung fest. Der Beschluss ist nach den für Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
Für die Tätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH wird pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 € gewährt. Die Angemessenheit dieser Aufwandsentschädigung ist an den Entschädigungen für die Ratsmitglieder zu messen, die von der Gemeinde für die Ratstätigkeit geleistet werden. So betrachtet, kann diese Aufwandsentschädigung als angemessen angesehen werden.
Es wird deshalb empfohlen, dem
Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die jeweils
gewährten Vergütungen/Aufwandsentschädigungen aus Tätigkeiten als Vertreter/in
der Gemeinde Edewecht in Unternehmungen und Einrichtungen in einer Rechtsform
des privaten Rechts werden als angemessen festgestellt.