Betreff
Freiwillige Feuerwehr Edewecht, Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn
Feuerwehrgerätehaus, Prüfauftrag
Vorlage
2015/FB II/1984
Aktenzeichen
FB II - 02.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel für einen Umbau oder einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Friedrichsfehn wären in der Finanzplanung für die Folgejahre zu berücksichtigen und stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt. Unter Berücksichtigung der bereits in der Ausführungsplanung bzw. in Bau befindlichen weiteren Hochbaumaßnahmen werden die Beratungen zur Haushaltsplanung ergeben können, wann eine Umsetzung der sodann beschlossenen Bauausführung erfolgen kann.


Sachdarstellung:

Die Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) hat alle Feuerwehrhäuser der Gemeinde Edewecht am 27. Januar 2015 besichtigt und hinsichtlich etwaiger Sicherheitsdefizite überprüft. Auch das Feuerwehrgerätehaus Friedrichsfehn ist entsprechend überprüft worden. Die Überprüfung ergab Sicherheitsdefizite, die nur durch umfangreiche bauliche Maßnahmen beseitigt werden können. In der Folge hat die SPD-Ratsfraktion einen Prüfauftrag am 27.10.2014 an die Verwaltung gerichtet, der sowohl die Prüfung einer umfassenden Sanierungsmaßnahme oder auch alternativ eine Neubauplanung für das Gebäude beinhaltete. Ebenso gab es von der CDU-Ratsfraktion einen Antrag vom 09.05.2015 auf Kostenermittlung für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Friedrichsfehn.

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit in Zusammenarbeit mit einer kleinen Arbeitsgruppe bestehend aus Ortsbrandmeister und stellv. Ortsbrandmeister der Feuerwehr Friedrichsfehn und dem Gemeindebrandmeister ein Nutzungsprofil und damit verbunden ein Anforderungsprofil erarbeitet, das Basis für die bauplanerischen Überlegungen des Fachbereiches III bildet.

 

Es galt zu berücksichtigen, dass die Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn für die Zukunft aufgestellt wird. Die Feuerwehr verfügt über eine sehr aktive Jugendfeuerwehr, deren Materialien derzeit nicht vernünftig untergebracht werden können. Die vorhandenen Stellplatzgrößen in der Fahrzeughalle entsprechend nicht mehr den Mindestanforderungen und sind nicht geeignet, Fahrzeuge der heutigen Norm aufzunehmen. Die Umkleidebereiche befinden sich derzeit noch neben den Fahrzeugen, eine Trennung der Geschlechter sowie eine Gliederung in Schwarz/Weiß-Bereiche sind notwendig. Lagermöglichkeiten für die Jugendfeuerwehr, Schulungsräume, Duschbereiche und dergleichen mehr gilt es vorzusehen.

 

Der Fachbereich III hat beide Optionen a) Umbau und b) Neubau geprüft und entsprechende Planungen und Kostenkalkulationen erarbeitet. Diese wird Herr Dipl.-Ing. Jens Büsselmann in der Sitzung vorstellen. Die entsprechenden Entwürfe sind dieser Vorlage beigefügt. Die Kostenkalkulationen hierzu werden erst zur Sitzung vorgelegt werden können.

 

a)    Umbau

Der Umbauplanung ist zu entnehmen, dass die derzeit genutzte Wohnung im Feuerwehrgerätehaus zu Gunsten der Schaffung von Besprechungs-, Büro- und Lagerräumen aufgegeben werden muss. Ferner wird deutlich, dass vom Altbestand des Gebäudes kaum Bereiche weitergenutzt werden können, sondern eine fast vollständige Entkernung des Gebäudes notwendig wird, um die Voraussetzungen für einen adäquaten Funktionsbau zu erfüllen. Eine Barrierefreiheit wäre jedoch nicht zu gewährleisten, da sich die Aufenthalts- und Besprechungsräume im Obergeschoss befinden werden. Ferner ist man bezüglich der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück gebunden.

 

b)    Neubau

Der Neubauplanung ist zu entnehmen, dass der geplante Bau alle Funktionsräume im Erdgeschoss berücksichtigt, lediglich Lagermöglichkeiten werden im Obergeschoss vorgesehen. Alle von der Feuerwehr gewünschten Punkte sind berücksichtigt worden. Vorgesehen ist der Bau einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen. Eine mögliche Planung der Weiterentwicklung der Feuerwehr Friedrichsfehn zur Stützpunktfeuerwehr wäre damit auch weiterhin gewährleistet. Die Vergrößerung der Fahrzeughalle um einen dritten Stellplatz für einen möglichen Mannschaftstransportwagen für die Jugendfeuerwehr wird verwaltungsseits als nicht notwendig angesehen, weil dieser kein Einsatzfahrzeug sein wird und damit auch in einem Carport oder separaten Garage untergestellt werden könnte. Ein möglicher Standort eines Nebengebäudes ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

Hauptunterscheidungspunkte beider Entwürfe sind zum einen das Kriterium der Barrierefreiheit und zum anderen die Lage des Gerätehauses auf dem Grundstück. Die FUK fordert eine getrennte Wegeführung für abrückende Einsatzfahrzeuge und ankommende Fahrzeuge der Kameraden zum Einsatz. Bei der Variante a) würden sich die Wege der beiden Fahrzeuge kreuzen. Bei der Variante b) wäre dies nicht der Fall. Die Kosten beider Entwürfe werden derzeit noch ermittelt und können erst zur Sitzung vorgelegt werden.

 

Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem vorhandenen Grundstück anzustreben. Ein Neubau ermöglicht eine energieeffiziente Bauweise, sichert die Barrierefreiheit, ermöglicht eine optimalere Zuordnung der Nutzungsbereiche, lässt eine flexiblere Nutzung zu und vermeidet mögliche Konflikt bei der Wegeführung und lässt die Möglichkeit der Schaffung eines Nebengebäude im Bedarfsfalle zu.


Beschlussvorschlag:

Es wird angestrebt, das vorhandene Feuerwehrgerätehaus in Friedrichsfehn durch einen Neubau zu ersetzen. Die Neubaumaßnahme soll durchgeplant und möglichst bis 2017 umgesetzt werden, sofern dies die Finanzlage der Gemeinde Edewecht ermöglicht. Eine Aufnahme der Neubaumaßnahme in die Prioritätenliste unter Stufe II – besondere Dringlichkeit – soll für die Folgejahre erfolgen.


Anlagen:

(1) Antrag der SPD-Ratsfraktion

(2) Antrag der CDU-Ratsfraktion

(3) Umbauplanung

(4) Neubauplanung

(5) Lageplan