Betreff
Freiwillige Feuerwehr Edewecht, Ortsfeuerwehr Edewecht
Antrag auf Beschaffung eines Stromerzeugers für den ELW 1
Vorlage
2015/FB II/1978
Aktenzeichen
FB II - 02.11.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 3.000,00 € wären im Haushalt 2016 (Katastrophenschutz) bereitzustellen.


Sachdarstellung:

Der Stromerzeuger des Einsatzleitwagen (ELW 1) der Ortsfeuerwehr Edewecht wurde bei der Besichtigung der Feuerwehrhäuser durch die Feuerwehrunfallkasse (FUK) ausgemustert, weil er die entsprechende DIN Norm nicht mehr erfüllt.

Das Gemeindekommando weist in seinem Antrag darauf hin, dass der ELW ohne Stromerzeuger nicht vollständig einsatzfähig sei. Der ELW werde nicht nur bei Feuerwehreinsätzen, sondern auch als Einsatzabschnittsfahrzeug und Brückenstelle bei möglichen Krisen- und Katastropheneinsätzen, z.B. Stromausfällen, unabdingbar benötigt. Daher sei der Ersatz des vorhandenen Stromerzeugers dringend geboten.

Nach Aussage der Ortswehr Edewecht ist die Ersatzbeschaffung eines Stromerzeugers mit einer Leistung von 3 kVA und rein als Ausführung für Wechselstrom ausreichend. Von der Ortswehr wird das Modell Endress ESE 304 HG DIN oder baugleich vorgeschlagen. Der Kostenaufwand belaufe sich auf ca. 3.000,00 €.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stromerzeuger für den ELW 1 der Ortsfeuerwehr Edewecht zu beschaffen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 3.000,00 € sollen im Haushalt 2016 unter Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Antrag auf Beschaffung eines Stromerzeugers für den ELW 1 der Ortsfeuerwehr Edewecht vom 15.10.2015