Betreff
Prioritätenliste für Sanierungen und Investitionen
Vorlage
2012/Stab/192
Aktenzeichen
Stab To/Ho
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

In der Anlage wird die fortgeschriebene Gesamtprioritätenliste für Sanierungen und Investitionen vorgelegt. In dieser Liste sind die bereits in den Haushaltsplanentwurf 2013 aufgenommenen Maßnahmen nicht mehr enthalten bzw. bei umfangreicheren Projekten die Kosten der gesamten Maßnahmen um die in den Haushaltsplan eingestellten Summen reduziert worden.

 

Die Liste stellt Maßnahmen aus den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Anschaffung von beweglichem Vermögen und zu gewährende Zuschüsse dar. Darüber hinaus enthält die Liste eine Position für den Erwerb von Grundstücksflächen, welche als Wohnbau und/oder Gewerbe bzw. Industrieflächen entwickelt und weiter veräußert werden sollen. Da dieses eine stetige Aufgabe der Gemeinde bleiben wird, deren Umfang sich u. a. an den Marktbedürfnissen orientieren wird, ist diese Position nicht mit einer bestimmten Summe versehen. Nicht enthalten sind kleinere, turnusmäßige Anschaffungen beweglichen Vermögens.

 

Die Priorisierung erfolgt in sechs Stufen, wobei die anliegende Liste derzeit keine Maßnahmen der Stufe VI berücksichtigt. Die einzelnen Prioritätenstufen werden wie folgt definiert:

 

Prioritätenstufe I

Bestehende Verpflichtungen

 

- Darstellung begonnener Maßnahmen, die fortzuführen  

  sind

- Erfüllung bestehender Rechtsverpflichtungen

- Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen aus

  Vorjahren

 

 

Prioritätenstufe II

Besondere Dringlichkeit

 

- unverzüglich umzusetzende Maßnahmen oder Anschaffungen

 

 

Prioritätenstufe III

Notwendige Maßnahmen

 

- die baldige Ausführung ist zweckmäßig

 

 

Prioritätenstufe IV

Anzustrebende Maßnahmen

 

- Verwirklichung in angemessener Zeit

 

 

Prioritätenstufe V

Wünschenswerte Maßnahmen

 

- wünschenswerte Vorhaben ohne besondere Priorität

 

 

Prioritätenstufe VI

Sonstige Maßnahmen

 

- Maßnahmen, deren Umsetzung in absehbarer Zeit nicht

  notwendig ist.

 

Die derzeitige Liste priorisiert die Vorhaben in den Stufen I und II detailliert. In den übrigen Prioritätenstufen ist bislang keine Priorisierung vorgesehen. Zur besseren Übersicht sind die Maßnahmen, zu denen die Gemeinde eine Förderung erhält. vorangestellt. Die übrigen Vorhaben sind nach dem Kostenumfang sortiert.

 

In der Praxis wird es sich ergeben, dass die Prioritätenliste im Rahmen der Notwendigkeit an die dann tatsächliche Situation angepasst werden muss.