Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 einschl. der Festsetzung der Steuerhebesätze
Vorlage
2012/Stab/189
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der Anlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt.

 

Der Ergebnishaushalt schließt unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses mit einem Überschuss in Höhe von 19.200 € ab.

 

Dabei wurden die derzeit bekannten Rahmenbedingungen für den Finanzausgleich berücksichtigt. Für die Ermittlung der Ansätze für die Realsteuern wurden die seit 2011 geltenden Hebesätze von 300 v. H. (Grundsteuer A und B) bzw. 325 v. H. (Gewerbesteuer) angesetzt. Als Anlage ist zudem die letzte von der IHK zusammengestellte Steuerhebesatzübersicht beigefügt.

 

Zum 01.01.2013 wird die Anstalt öffentlichen Rechts – Soziale Dienste – gegründet. Damit entfällt zukünftig die Beplanung des Teilhaushaltes 9 „Alten- und Pflegeheim“, da dieses im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Anstalt öffentlichen Rechts erfolgen muss. Die Erträge und Aufwendungen für das Alten- und Pflegeheim werden künftig außerhalb des gemeindlichen Haushaltes bewirtschaftet, wobei die Immobilie an sich weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleibt und demzufolge im Teilhaushalt 18 „Immobilienunterhaltung“ berücksichtigt wird. Die Buchführung für die Sozialstation wurde bislang ohnehin außerhalb des Gemeindehaushalts geführt.

 

Der Finanzhaushalt stellt 4.367.400 € höhere Auszahlungen als Einzahlungen für die Investitionstätigkeit dar. Dieser Finanzierungsbedarf kann größtenteils aus vorhandener Liquidität abgedeckt werden. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig, Kreditaufnahmen in Höhe von 1.581.000 € vorzusehen. Hierbei handelt es sich um 381.000 € Kreisschulbaukassenmittel (Restzahlung) und um 1,2 Mio. € KfW-Förderdarlehen. Mit der Einplanung der letztgenannten Summe soll nicht der Grundsatz aufgegeben werden, Darlehen vom Kreditmarkt zu vermeiden. Die KfW-Mittel sind Förderkredite, die mit einem Zinssatz von 0,1 % bzw. 0,25 % nicht als Kreditmarktmittel einzustufen sind, sondern ähnlich den bisherigen zinslosen Krediten aus der Kreisschulbaukasse einen öffentlichen Zweck fördern sollen. Hierbei handelt es sich um energetische Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes.

 

Die einzelnen Investitionen für das nächste Haushaltsjahr als auch für den Finanzplanungszeitraum ergeben sich aus dem als weitere Anlage beigefügten Investitionsprogramm.

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan wird unverzüglich nachgereicht. Weiterhin wird der Haushaltsplan jedem Ratsmitglied auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltausschusses am 04.12.2012 übersandten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Anlagen:

Entwurf der Haushaltssatzung

Entwurf des Haushaltsplanes

Realsteuerhebesatzübersicht der IHK