Sachdarstellung:
Die Durchführung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes
und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 wurden letztmalig in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.09.2012 beraten. Seinerzeit wurden für
die Planungen die Auslegungsbeschlüsse gefasst. Bekanntlich sollen durch die
Planungen die auf dem ehemaligen Ziegeleigelände vom neuen Eigentümer
beabsichtigten gewerblichen Nutzungen bauplanungsrechtlich abgesichert werden.
Ein (unmaßstäblicher) Auszug aus dem Planentwurf ist als Anlage Nr. 1
beigefügt.
Die öffentliche Auslegung der Planungen hat zwischenzeitlich in der Zeit vom 16.10.2012 bis einschließlich 15.11.2012 stattgefunden.
Von privater Seite sind zu den Planungen in dieser Zeit keine Anregungen und Hinweise mehr vorgebracht worden.
Die von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind zusammen mit den von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschlägen der als Anlage Nr. 2 beigefügten Synopse zu entnehmen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Anregungen und Hinweise keinen inhaltlichen Änderungsbedarf an den Planungen auslösen bzw. nach erfolgter Abwägung (teilweise) unberücksichtigt bleiben können (siehe Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum Bebauungsplan Nr. 172 und den entsprechenden Abwägungsvorschlag).
Parallel zum Bauleitplanverfahren sind insbesondere der Ausführungszeitpunkt für die Erstellung der Lärmschutzwand an der Ziegeleistraße sowie die Anforderungen an eine geordnete Ableitung des im Plangebiet auf den versiegelten Flächen anfallenden Oberflächenwasser im Rahmen eines vor Satzungsbeschluss zwischen dem Flächeneigentümer und der Gemeinde Edewecht abzuschließenden städtebaulichen Vertrages verbindlich zu regeln. Dieser Vertrag soll bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses in der Ratssitzung geschlossen sein. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit weiter berichten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat über den
Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen Auslegung zur
86. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 172
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des
Bauausschusses am 03.12.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 86. Änderung des
Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird
einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5
BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172, der
aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 86.
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Anlagen:
- Auszug aus Planentwurf
-
Synopse