Sachdarstellung:
Mit den in diesem Jahr im Bebauungsplangebiet Nr. 174 „Hege“ von der Gemeinde erschlossenen Flächen konnte im Ort Edewecht seit längerem wieder eine größere Anzahl von Wohnbaugrundstücken für den Einfamilienhausbau angeboten werden. Die Baugrundstücke wurden in kürzester Zeit veräußert. Die nach wie vor sehr starke Nachfrage nach Grundstücken zeigt, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an Wohnbaugrundstücken in Edewecht besteht.
Mit der im letzten Jahr nördlich der Lajestraße erworbenen ehemaligen Baumschulfläche (Fläche „Lastroh“) steht der Gemeinde Edewecht eine Fläche von ca. 18.000 qm zur Verfügung, auf der eine sinnvolle Erweiterung des Siedlungsgebiets in Nord Edewecht II erfolgen könnte.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für den
in der Anlage Nr. 1 dargestellten Bereich eine 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 178 aufzustellen.
Der Planungsauftrag sollte -wie beim Bebauungsplan Nr. 174- an das Planungsbüro
Diekmann und Mosebach, Rastede, vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage
Nr. zum Protokoll des
Bauausschusses am 03.12.2012 ergebenden Bereich eine 89. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 178
aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des
weiteren Verfahrens beauftragt. Der Planungsauftrag ist an das Büro
Diekmann und Mosebach, Rastede, zu vergeben.
Anlagen:
- Abgrenzung des Geltungsbereichs