Betreff
Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht Sachgebiet "Schulen"
Vorlage
2012/ III/159
Aktenzeichen
FB II K/En
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hatte vor einigen Jahren wieder begonnen, aus den eigenen Sachgebieten heraus Maßnahmenlisten (Prioritätenlisten) über bauliche Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen zu führen. Diese Listen sind im Juni 2012 in eine Gesamtprioritätenliste zusammengefügt worden, die künftig als Planungsinstrument für die Aufstellung der Haushaltspläne dienen soll.

 

Die Priorisierung erfolgt in sechs Stufen. Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:

 

Prioritätenstufe I

Bestehende Verpflichtungen

 

- Darstellung begonnener Maßnahmen, die fortzuführen sind

- Erfüllung bestehender Rechtsverpflichtungen

- Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen aus Vor-

  jahren

Prioritätenstufe II

Besondere Dringlichkeit

 

-unverzüglich umzusetzende Maßnahmen oder Anschaffungen

Prioritätenstufe III

Notwendige Maßnahmen

 

- die baldige Ausführung ist zweckmäßig

Prioritätenstufe IV

Anzustrebende Maßnahmen

 

- Verwirklichung in angemessener Zeit

Prioritätenstufe V

Wünschenswerte Maßnahmen

 

- wünschenswerte Vorhaben ohne besondere Priorität

Prioritätenstufe VI

Sonstige Maßnahmen

 

-Maßnahmen, deren Umsetzung in absehbarer Zeit nicht  

 notwendig ist.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Vorhaben in den Stufen I und II detailliert priorisiert werden. In den übrigen Stufen findet keine Festlegung einer Rangfolge statt.

 

Für das Sachgebiet „Schulen“ sind die bislang in die Prioritätenliste eingepflegten Maßnahmen gelb unterlegt. Es wird nunmehr Aufgabe des Fachausschusses sein, die getroffenen Festlegungen zu prüfen, neue Maßnahmen mit oder ohne Priorisierung einzupflegen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen.

 

Im Hinblick auf die heutigen Entscheidungen bezüglich der Sanierung der Fachunterrichtsräume der OBS Friedrichsfehn ist eine Neueinschätzung der Priorität, jetzt auch in Kenntnis der zu erwartenden Kosten vorzunehmen.

 

Ebenso sollte der Fachausschuss die aufgenommene Maßnahme der Schaffung einer Mensa für die Grund- und Oberschule Friedrichsfehn neu einstufen. Die Grund- und Oberschule hat im Schuljahr 2012/13 den Ganztagsbetrieb auf freiwilliger Basis in der Grundschule und als teilgebundenes Angebot in der Oberschule begonnen. Die Resonanz ist so gut, dass derzeit bis zu 90 Essen am Tag in den provisorisch hergerichteten Räumen gereicht werden. Ab November 2012 wird auch der Kindergarten Friedrichsfehn mit 25 Kindergartenkindern am Mittagessen teilnehmen. Aufgrund der verpflichtenden Ganztagsschultage werden jedes Jahr 48 bis 50 weitere Schüler am Mittagessen teilnehmen, so dass das Provisorium an seine Grenzen gelangen wird. Eine Einplanung eines Mensaneubaus wird somit ab 2014 dringend erforderlich.


Beschlussvorschlag:

Die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräume an der OBS Friedrichsfehn/Außenstelle der HRS wird weiterhin mit der jetzt ermittelten Kalkulationssumme von 475.000 Euro in der Prioritätenstufe II – besondere Dringlichkeit – geführt und sollte in 2013 nach Möglichkeit realisiert werden.

Der Neubau einer Mensa für die Grund- und Oberschule Friedrichsfehn ist mit der seinerzeitigen Kalkulationssumme von 1.4 Mio Euro aus der Stufe III in die Prioritätenstufe II – besondere Dringlichkeit für die Folgejahre 2014 ff aufzunehmen.


Anlagen:

Prioritätenliste Schulen