Betreff
Inklusion Bericht u.a. zur Arbeit in den Arbeitskreisen Bereitstellung von Finanzmitteln
Vorlage
2012/III/152
Aktenzeichen
FB II K/En
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die Finanzierung notwendiger baulicher Maßnahmen oder Beschaffungen ist bisher kein Haushaltsansatz geschaffen worden. Die notwendigen Finanzmittel wären über den Haushalt 2013, auch für die Folgejahre bis 2018, einzuplanen. Diese Mittel sollen dazu dienen einen zwingenden Sofortbedarf abdecken zu können. Alle anderen langfristig planbaren Maßnahmen werden weiterhin wie bisher beraten und beschlossen werden.


Sachdarstellung:

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule ist den Schulen und den Schulträgern der öffentlichen Schulen ins „Pflichtenheft“ geschrieben worden, zum einen dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet werden. Zum anderen ist dafür Sorge zu tragen, dass allen Schülerinnen und Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang ermöglicht wird. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler entscheiden darüber, welche Schulform besucht wird.

 

Die Umsetzung dieser Maßgaben wird eine Generationenaufgabe im Land Niedersachsen sein, denn das Land Niedersachsen liegt in Sachen „Inklusion“ im Ländervergleich an letzter Stelle. Vorreiter sind die Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Bremen.

 

Die Gemeinde Edewecht als Schulträgerin der Primar- und Sekundar I-Schulen hat die Aufgabe bis 2018 die baulichen/räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Aufgabe stellt sich die Gemeinde Edewecht, zumal in der Gemeinde Edewecht bereits gute Voraussetzungen vorliegen und die inklusive Arbeit an Schulen bereits gelebt wird.

 

Die Edewechter Grundschulen haben einstimmig erklärt, bereits zum Schuljahr 2012/13 inklusiv arbeiten zu wollen. Es sind daraufhin verschiedene Arbeitskreise gegründet worden,  zum einen ein Arbeitskreis aus Vertretern aller Schulen und Kindergärten sowie ein Arbeitskreis aus Vertretern der Ratsfraktionen.

 

Die Fachbereiche II (Bildung) und III (Bauen) der Gemeindeverwaltung beschäftigen sich intensiv mit den Auswirkungen der inklusiven Schule auf die Aufgabenwahrnehmung des Schulträgers. Bei künftigen Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Schulen sollen notwendige Anforderungen an Räumlichkeiten, Ausstattung usw. möglichst umfassend berücksichtigt werden.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass in Zukunft vermehrt mit einem Verbleiben von Kindern mit Beeinträchtigungen im Bereich Sehen, Hören und sozial/emotionalen Einschränkungen an den allgemein bildenden Schulen zu rechnen sein wird, sind bestimmte Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Einigkeit besteht in den Arbeitskreis darin, dass bei künftigen Sanierungen und Renovierungen von Klassenräumen ein Schwerpunkt auf akustische Maßnahmen gelegt werden soll. Eine gute Raumakustik erleichtert nicht nur einem hörgeschädigten Kind die Teilnahme am Unterricht, sondern entstresst den Unterricht insgesamt. Ferner soll künftig an allen Schulen ein Farbkonzept mit kontrastreichen Farben umgesetzt werden, welches sehgeschädigten Kindern die Orientierung erleichtert.

 

Die Sanierung eines Teilbereiches an der HRS Edewecht ist nach diesen Prinzipien in den Herbstferien erfolgt. Die Räumlichkeiten werden in Kürze bezogen werden.

 

Alle Schulen sind gebeten worden, Raumpläne über die derzeitige Nutzung aller Räumlichkeiten der Schule einzureichen. Diese Pläne sollen dazu dienen zu erarbeiten, in welchen Bereichen eine Installation eines Fahrstuhls zwingend notwendig wird oder eine Umnutzung von Räumen denkbar wäre. Hier werden Begehungen der Schulen stattfinden. Die Ergebnisse werden sodann zunächst in den Arbeitskreisen erörtert und sodann den Gremien vorgestellt werden.

 

Die Befragung der Kindergärten hat ergeben, dass derzeit kein Kind mit besonderen körperlichen Beeinträchtigungen zu erwarten ist, jedoch kann in keiner Form abgeschätzt werden, ob Kinder, die sich bereits auf Förderschulen befinden, evtl. eine allgemein bildende Schule anstrebt. Insoweit wird es für die Gemeinde Edewecht wichtig sein, im Falle eines Falles zwingend notwendige bauliche Maßnahmen (z. B. Bau einer Rampe, Einbau Automatiktür, Verbreiterung von Türen, Lifter, Wickeleinrichtung, Anschaffung behindertengerechter Tisch usw.) kurzfristig realisieren zu können. Hierzu ist angedacht, einen pauschalen Haushaltsansatz für die Zeit bis 2018 zu schaffen, um hieraus diese Maßnahmen finanzieren zu können. Es ist angedacht, diesen Haushaltsansatz mit einer Summe von 30.000 bis 50.000 Euro auszustatten.


Beschlussvorschlag:

Für notwendige Beschaffungen oder bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der inklusiven Schule wird ab dem Haushaltsjahr 2013 Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Beschaffungen oder bauliche Maßnahmen unter Berücksichtung der Festsetzungen in der Dienstanweisung ohne vorherige Gremienbeteiligung zu veranlassen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über die Beschaffungen oder bauliche Maßnahmen, die aus diesem Ansatz finanziert werden sollen, unverzüglich im Verwaltungsausschuss zu berichten.