Betreff
Bekanntgabe der Finanzstatusprüfung durch den Nds. Landesrechnungshof
Vorlage
2012/II/140
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im März d. J. bei der Gemeinde Edewecht eine überörtliche Prüfung nach dem Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz durchgeführt. Nach dieser Vorschrift ist dem Rat der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen bekannt zu geben. Aus diesem Grunde sind die Seiten 4 und 5 des Prüfungsberichtes als Anlage beigefügt. Weiterhin ist eine Stellungnahme zu den wesentlichen Feststellungen beigefügt.

 

Darüber hinaus wird der vollständige Prüfungsbericht in einer gesonderten Anlage zur Verfügung gestellt.

 

Nach der Kenntnisnahme durch den Rat ist der Bericht zu jedermanns Einsicht für sieben Tage nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Rathaus auszulegen.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht des Präsidenten des niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung der Haushaltsjahre 2008 – 2010 wird zur Kenntnis genommen.


Anlagen:

Wesentliche Feststellungen des Nds. Landesrechnungshofes

Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu wesentlichen Feststellungen

Prüfungsbericht