Sachdarstellung:
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im März d. J. bei der Gemeinde Edewecht eine überörtliche Prüfung nach dem Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetz durchgeführt. Nach dieser Vorschrift ist dem Rat der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen bekannt zu geben. Aus diesem Grunde sind die Seiten 4 und 5 des Prüfungsberichtes als Anlage beigefügt. Weiterhin ist eine Stellungnahme zu den wesentlichen Feststellungen beigefügt.
Darüber hinaus wird der vollständige Prüfungsbericht in einer gesonderten Anlage zur Verfügung gestellt.
Nach der Kenntnisnahme durch den Rat ist der Bericht
zu jedermanns Einsicht für sieben Tage nach entsprechender öffentlicher
Bekanntmachung im Rathaus auszulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Präsidenten des niedersächsischen
Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung der Haushaltsjahre
2008 – 2010 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Wesentliche Feststellungen des Nds. Landesrechnungshofes
Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu wesentlichen Feststellungen
Prüfungsbericht