Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a "Industriegebiet" in Süd Edewecht, Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2012/IV/123
Aktenzeichen
IV - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2012 hat in der Zeit vom 20.07.2012 bis 20.08.2012 die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a „Industriegebiet“ stattgefunden. Mit der Planung soll der Verlauf der Nordstraße an die sich aus den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen ergebende Situation angepasst werden. Der Planentwurf ist in verkleinerter Form als Anlage Nr. 1 der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind von privater Seite keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Von den ebenfalls während oben genannter Frist zur Stellungnahme aufgeforderten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben lediglich der Landkreis Ammerland, der OOWV sowie die EWE Wasser GmbH Anregungen und Hinweise vorgebracht. Diese Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Stellungnahmen ohne inhaltliche Anregungen und Hinweise wurden von folgenden Stellen abgegeben: Staatliches Gewerbesaufsichtsamt, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle OL Nord, Ammerländer Wasseracht, Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Forstamt Weser-Ems, E.ON Netz GmbH, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

 

Die Anregungen und Hinweise sollten wie folgt behandelt werden:

 

Stellungnahme des Landkreises Ammerland vom 20.08.2012

Der Hinweis auf die Fernwasserleitung des OOWV wird zur Kenntnis genommen. Diese Leitung ist in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a in ihrem Verlauf nachrichtlich gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung wird in die Planzeichnung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a übernommen und die Planzeichnung damit redaktionell ergänzt. In die Planzeichnung und die Begründung werden entsprechende Hinweise zum Schutz und zum Umgang mit der Leitung als Hinweis ergänzt.

 

Die redaktionellen Hinweise zu den Festsetzungen 2.1, 2.2 und 4.3 werden beachtet und übernommen.

 

Kapitel 3.1 der Begründung wird um den Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV ergänzt.

 

Die redaktionellen und verfahrenstechnischen Hinweise zu den örtlichen Bauvorschriften werden beachtet.

 

Stellungnahme des OOWV vom 23.07.2012

Die Hinweise zu der Fernwasserleitung DN 300 werden zur Kenntnis genommen. Diese Leitung ist in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a in ihrem Verlauf nachrichtlich gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung wird in die Planzeichnung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a übernommen und die Planzeichnung damit redaktionell ergänzt. In die Planzeichnung und die Begründung werden entsprechende Hinweise zum Schutz und zum Umgang mit der Leitung als Hinweis ergänzt.

 

Stellungnahme der EWE Wasser GmbH

Die Hinweise zur abwassertechnischen Erschließung des Plangebiets werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Da sich aus den Anregungen und Hinweisen kein inhaltlicher Änderungsbedarf an der Planung ergibt, sollte unter Beachtung obiger Abwägungsvorschläge die Beschlussempfehlung an den Rat über den Verwaltungsausschuss folgendermaßen lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a „Industriegebiet“ in der Zeit vom 20.07.2012 bis 20.08.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 03.09.2012 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 a „Industriegebiet“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 I a  „Industriegebiet“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

Anlagen:

-          Planzeichnung

-          Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen