Betreff
Weiterentwicklung der Schullandschaft der Gemeinde Edewecht
Integrierte Gesamtschule, Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 03.07.2012
Vorlage
2015/FB II/1937
Aktenzeichen
FB II - 08.09.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Sofern eine Elternbefragung durchgeführt werden sollte, wäre es notwendig, die Zahl der Eltern mit Migrationshintergrund zu ermitteln und z.B. für die häufigsten Sprachen alle notwendigen Unterlagen wie Fragebogen, Informationsschreiben übersetzen zu lassen. Diese Übersetzungen sind von einem Übersetzungsbüro zu erstellen, die Kosten hierfür wären von der Gemeinde Edewecht zu übernehmen. Hierfür stehen bislang keine Finanzmittel im Haushalt zur Verfügung. Diese wären überplanmäßig gem. § 117 NKomVG zu bewilligen.

 

Darüber hinaus wäre zu bedenken, welche weiteren Konsequenzen mit einer Umwandlung der Edewechter Oberschule zu einer IGS zu bedenken wären. Es wäre zu prüfen, ob die vorhandenen Räumlichkeiten der Schule ausreichen, das notwendige Raumprogramm einer IGS realisieren zu können. Ebenso, welche Kapazitäten die vorhandene Raumstruktur der Schule sodann als IGS ermöglicht. Es ist damit zu rechnen, dass sich weiterer Baubedarf an der Edewechter Schule ergibt.

 

Weiterhin darf die weitere Entwicklung der Grund- und Oberschule in Friedrichsfehn hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Zum einen könnte ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen an dieser Schule oder ein stärkerer Zufluss zur GOBS eine Folge sein. Beide Varianten könnten wiederum bauliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Derzeit bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde Edewecht mit der vorhandenen Schulstruktur breit und vielfältig aufgestellt ist. Der vorhandene Schulraum reicht aus, alle Schüler/innen zu beschulen, weiterer Erweiterungsbedarf ist derzeit nicht erkennbar.


Sachdarstellung:

Ausgangslage

Der Rat der Gemeinde Edewecht hatte in seiner Sitzung vom 03.07.2012 einen vielschichtigen Beschluss bezüglich der weiteren Entwicklung der Schullandschaft in der Gemeinde Edewecht gefasst. Der vielschichtige Beschluss sah zum einen die Umwandlung der Haupt- und Realschule Edewecht zu einer Oberschule mit teilgebundenem Ganztagsangebot vor.

 

Inzwischen ist die frühere Haupt- und Realschule Edewecht zur Edewechter Oberschule umgewandelt worden. Die Oberschule wird als teilgebundene Ganztagsschule geführt. Zum Schuljahr 2015/16 werden die Schuljahrgänge 5, 6 und 7 an der Edewechter Oberschule beschult. Die Beschlusspunkte 1 bis einschließlich 4 des Ratsbeschlusses sind insoweit abgearbeitet worden.

 

Der Beschlusspunkt zu 5. ist aufgrund des Ratsbeschlusses vom 31.03.2014 bis August 2015 ausgesetzt worden. Der niedersächsische Landtag hat am 03.06.2015 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes beschlossen. Der ursprüngliche Beschluss aus 2012 lautete:

 

5. Sofern sich die rechtlichen Grundlagen zur Einführung einer IGS nach der Landtagswahl 2013 verändern sollten und in der Folge der Elternwille das Bedürfnis für eine Umwandlung der OBS in eine IGS unter Beibehaltung der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn-Edewecht ergibt, wird dieser Umwandlung zum nächst möglichen Termin zugestimmt.

 

Insoweit endet der Aussetzungsbeschluss aus 2014 nunmehr und der Beschlusspunkt zu 5. aus 2012 lebt wieder auf.

 

Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung einer IGS haben sich geändert. Zu den Auswirkungen für die Gemeinde Edewecht hatte die Verwaltung einen Fragenkatalog an das Kultusministerium gesandt (Schreiben vom 06.05.2015 – Anlage Nr. 1) und hierauf inzwischen auch eine Antwort erhalten (Schreiben vom 06.07.2015 – Anlage Nr. 2).

 

Hieraus ergibt sich für die Gemeinde Edewecht folgendes:

 

1.    Eine mögliche IGS in der Gemeinde Edewecht müsste die Voraussetzungen einer Vierzügigkeit (4 Klassen pro Schuljahrgang) erfüllen. Dies bedeutet, die Gemeinde Edewecht muss nachweisen, dass für einen Prognosezeitraum von 10 Jahren ein ausreichendes Interesse an einer IGS vorhanden sein wird.

2.    Die Gemeinde Edewecht hat dabei das Elterninteresse zu berücksichtigen. Die Gemeinde Edewecht entscheidet wie und wodurch der Nachweis mittels einer Prognose erbracht wird. Das Kultusministerium weist jedoch darauf hin, dass die Elternbefragung für die Gemeinde ein geeignetes Mittel ist und bleibt.

3.    Die Prognose muss darlegen, dass die notwendige Vierzügigkeit = 4 x 24 Schüler pro Jahrgang = 96 Schüler/innen erreicht wird und dies über einen Prognosezeitraum von 10 Jahren.

4.    Entgegen der bisherigen Auffassung der Landesschulbehörde werden bei einer Elternbefragung nicht abgegebene Stimmen nicht mehr als NEIN zur IGS, sondern gar nicht gewertet werden.

5.    Befragt werden müssen die Eltern, die im beabsichtigten Einzugsgebiet der IGS leben. Hier also alle Eltern der Schuljahrgänge 1 – 4 im gesamten Gemeindegebiet.

6.    Sofern eine die jetzige Edewechter Oberschule ersetzende IGS entstehen sollte, dürften auswärtige Schüler/innen aufgenommen werden, eine Aufnahmepflicht besteht nicht, sofern die Gesamtschule eine Angebotsschule ist. Die übrigen Aufnahmebeschränkungen aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen sind schulgesetzlich geregelt (§ 59 a NSchG).

7.    Sofern die Grund- und Oberschule in Friedrichsfehn erhalten bleiben sollte, wäre die in der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken der Gemeinde Edewecht getroffene Regelung, dass diese Schule auf eine Zweizügigkeit beschränkt ist, zurückzunehmen. Eine Zugangsbeschränkung für diese Schule wäre nicht mehr zulässig.

 

Handlungsfelder

1.    Es ist nunmehr zu entscheiden, ob eine Elternbefragung durchgeführt werden soll. Die Elternbefragung würde sich sodann auf die Schuljahrgänge 1 bis 4 aller Edewechter Grundschulen erstrecken. Hierfür wäre ein entsprechender Fragebogen zu erarbeiten und mit der Landesschulbehörde abzustimmen.

2.    Darüber hinaus wären eine oder mehrere zentrale Informationsveranstaltungen vorzusehen und vorzubereiten. Die Eltern wären hierzu entsprechend einzuladen.

3.    Es wären notwendige Informationsmaterialien für die Eltern vorzubereiten und mit der Einladung und dem erarbeiteten Fragebogen zu verschicken.

4.    Es wäre zu überlegen, ob diese Informationsmaterialien und der Fragebogen auch in gängige Fremdsprachen zu übersetzen wären.

5.    Für die Informationsveranstaltungen wären entsprechende Referenten einzuladen, die die Schulform IGS vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Ebenso wäre die Landesschulbehörde hierzu einzuladen. Es müsste zudem entschieden werden, ob auch die vorhandenen Schulformen vergleichsweise dargestellt werden sollen.

6.    Die notwendigen zeitlichen Vorläufe und Abläufe wären terminlich abzustimmen, d.h. Zeit für die Erstellung der Unterlagen, Versand, Informationsveranstaltungen, Rücklauf der Fragebogen, Auswertung, Entscheidung.

7.    Die Gremien der umzuwandelnden Schule, hier Edewechter Oberschule, und der Gemeindeelternrat wären zu beteiligen und deren Entscheidungen hierzu herbeizuführen.

 

Mögliches weiteres Vorgehen

Auf der Basis des Ratsbeschlusses aus 2012 wäre es notwendig in Erfahrung zu bringen, ob es grundsätzlich einen Elternwillen zur Errichtung einer IGS in der Gemeinde Edewecht gibt. Die Verwaltung schlägt daher vor, sich an die Elternvertreter der letztlich auch zu befragenden Grundschulklassen 1 bis 4 zu wenden und diese entsprechend einzubinden.

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2015/16 werden in den ersten Wochen entsprechende Elternversammlungen zur Wahl der Elternvertreter der Klassen und in der Folge dann auch die Wahl aus den Elternvertretern zum Gemeindeelternrat und Bestimmung eines/einer neuen Gemeindeelternratsvertreters/-vertreterin zum Schulausschuss erfolgen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, nach Wahl der Klassenvertreter je Grundschule verwaltungsseits Informationsveranstaltungen durchzuführen und entsprechendes Informationsmaterial über das vorhandene Schulangebot und die Optionen einer IGS auszuhändigen. Die Elternvertreter könnten sodann ein Stimmungsbild aus den einzelnen Klassenverbänden zurückmelden, damit im Weiteren eine Rückmeldung an den gemeindlichen Schulausschuss erfolgen kann, ob es ein grundsätzliches Interesse an einer IGS gibt oder aber auch nicht. Sodann könnte dann entschieden werden, ob eine umfangreiche, den Vorgaben entsprechende Elternbefragung auf den Weg gebracht werden soll.

 

Darüber hinaus wären auch bereits im Vorfeld die Gremien der Edewechter Oberschule zu beteiligen, ob dort ein Interesse an der Umwandlung der Oberschule in eine IGS besteht. Auch dieses Votum sollte in die Entscheidungsfindung des Rates einbezogen werden.

 

Hierzu wäre es dann notwendig, frühestens im November 2015 eine weitere Sitzung des Schulausschusses vorzusehen, um die abschließende Beschlussempfehlung über das weitere Vorgehen zu treffen.

 

Abschließend ist zu dem vielschichtigen Ratsbeschluss aus 2012 noch auszuführen, dass der Beschlusspunkt zu 6. aufgrund der erfolgten schulgesetzlichen Änderungen zum Themenkomplex IGS nicht zur Ausführung gelangt ist.


Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Elternvertreter der Grundschuljahrgänge 1 bis 4 der Edewechter Grundschulen einzubinden, um ein etwaiges Interesse der Elternschaft an der Errichtung einer IGS in der Gemeinde Edewecht zu ermitteln. Es wird angestrebt, eine aussagefähige Rückmeldung aus der Elternschaft bis nach den Herbstferien 2015 zu erhalten.

2.    Die Rückmeldung aus der Elternschaft wird in einer noch zu terminierenden Sitzung des Schulausschusses, voraussichtlich im November 2015, vorgestellt werden, damit der Fachausschuss eine Beschlussempfehlung zur Weiterentwicklung der Schullandschaft der Gemeinde Edewecht erarbeiten kann.


Anlagen:

Anlage Nr. 1 – Anfrage an das Nds. Kultusministerium

Anlage Nr. 2 – Antwort des Nds. Kultusministeriums