Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Edewecht vom 16.12.2009
Vorlage
2012/I/044
Aktenzeichen
I - 24.04.2012
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Es wird erwartet, dass sich die Einnahmesituation der Gemeinde nicht nachhaltig verändert, sondern sich im Mittel in der gleichen Höhe bewegen wird.  Tendenziell kann erwartet werden, dass die Elternbeiträge für die Krippe in Friedrichsfehn etwas höher sein werden als die Beiträge in Edewecht aufgrund der anderen/höheren Einkommenssituation in Friedrichsfehn.


Sachdarstellung:

Bei der Einführung der aktuell geltenden Gebührensatzung der gemeindeeigenen Krippen hat sich die Gemeinde Edewecht seinerzeit dafür entschieden, Pauschalbeträge zu erheben, da dies damals gängige Praxis bei allen Kommunen im Ammerland war.

Es wurde für die Vormittagsbetreuung (fünf Stunden täglich) ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von  220,00 € und für die Ganztagsbetreuung (9 Stunden täglich) ein Pauschalbetrag in Höhe von 360,00 € erhoben. Es handelte sich hier um  Durchschnittsbeträge im Vergleich zu allen anderen Ammerländer Kommunen.

 

Der § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder sieht u.a. jedoch vor, dass Elternbeiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gestaffelt werden sollen.

Somit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, auch für den Krippenbereich eine entsprechende Gebührenstaffel ab dem Jahre 2013 einzuführen, wie bereits in den Gemeinden Apen und Wiefelstede geschehen.

 

Im Kindergartenbereich wird zur Berechnung des monatlichen Beitrages das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres berücksichtigt.  Da zu diesem Zeitpunkt das aufzunehmende Kind bereits geboren ist, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass hier lediglich ein „volles“ Einkommen pro Familie in die Berechnung einfließt und das aktuelle Einkommen im Normalfall höher sein wird.

Im Krippenbereich muss davon ausgegangen werden, dass es sich hier entgegengesetzt verhält. Bei einer Berücksichtigung des Einkommens des vorletzten Jahres ist das aufzunehmende Kind in der Regel noch nicht geboren, sodass viele Familien im maßgeblichen Zeitraum noch über zwei „volle“ Einkommen verfügten und somit  das aktuelle Einkommen grundsätzlich geringer sein wird.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, lediglich eine Staffelung nach 3 Stufen durchzuführen und die Differenzbeträge der einzelnen Stufen gering zu halten.

 

Folgende Stufen werden vorgeschlagen, die sich allesamt im landkreisweiten Durchschnitt befinden:

 

Stufe

Vormittags

Ganztags

Jahreseinkommen

1

190,00 €

320,00 €

bis 30.000,00 €

2

220,00 €

360,00 €

von 30.000,01 € bis 42.000,00 €

3

250,00 €

400,00 €

über 42.000,00 €

 

Bei der Stufe 2 handelt es sich um die zurzeit geltenden Krippenbeiträge in Edewecht. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Großzahl der Eltern dieser Stufe zugeordnet werden, sodass die jährlich einzunehmenden Gebühren auch weiterhin verlässlich zu kalkulieren sind. Außerdem wird somit eine soziale Gerechtigkeit für die Edewechter Familien hergestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.


Anlagen:

Neufassung der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Edewecht