Sachdarstellung:
Am 14.02.2012 wurde vom Verwaltungsausschuss die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 169 beschlossen. Hintergrund der Durchführung dieser erneuten öffentlichen Auslegung war, dass sich erst im Nachhinein zur ersten öffentlichen Auslegung abschließend der konkrete Grundstückszuschnitt ergeben hat. Unter Zugrundelegung dieses in funktionaler und wirtschaftlicher Hinsicht optimierten Aufteilungsplanes waren auch Änderungen an der Planzeichnung erforderlich. Auf die entsprechende Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2012 wird verwiesen. Der Auslegungsentwurf der Planzeichnung ist (unmaßstäblich) als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes findet seit dem 16.03.2012 noch bis einschließlich 16.04.2012 statt. Von privater Seite wurden bislang keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bis heute keine Anregungen und Hinweise vorgebracht, die eine inhaltliche Änderung der Planung erforderlich machen würden. Die bereits eingegangenen Stellungnahmen liegen der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 bei.
Eventuell noch eingehende Stellungnahmen werden nach Ende der Auslegungsfrist zusammen mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen in der kommenden Woche rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht und in der Sitzung von der Verwaltung erläutert.
Für den Fall, dass die Anregungen
und Hinweise aus den eventuell noch eingehenden Stellungnahmen im Wege
redaktioneller Anpassungen bzw. im Rahmen der Abwägung bewältigt werden können,
sollte in der Sitzung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden
Abwägungsvorschläge dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgender
Beschlussvorschlag unterbreitet werden:
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 169
„Alter Sportplatz“ in Friedrichsfehn in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 169 „Alter Sportplatz“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 169 „Alter
Sportplatz“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft
zu setzen.
Anlagen:
- Auslegungsentwurf
-
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung