Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 14.02.2012 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei Bunjes in Nord Edewecht I beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bessere Ausnutzbarkeit des Grundstücks im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich geschaffen werden. Hinsichtlich der konkreten Planungsabsichten für das Grundstück, die die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser vorsehen, wird auf die Protokolle der Sitzungen des Bauausschusses vom 05.12.2011 und 06.02.2012 verwiesen, in denen die Planung bereits detailliert vorgestellt wurde. Der Entwurf der Planzeichnung (unmaßstäblich) ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes findet seit dem 16.03.2012 noch bis einschließlich 16.04.2012 statt. Bislang sind zu der Planung keine Stellungnahmen von privater Seite eingegangen. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind bis heute keine Stellungnahmen eingegangen, die eine inhaltliche Änderung der Planung erforderlich machen. Die dort vorgebrachten Anregungen und Hinweise können im Wege redaktioneller Anpassungen bzw. im Rahmen der Abwägung bewältigt werden. Die bereits eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt. Eventuell noch eingehende Stellungnahmen werden zusammen mit den Abwägungsvorschlägen nach Beendigung der öffentlichen Auslegung in der kommenden Woche nachgereicht und in der Sitzung von der Verwaltung erläutert.
Unter Berücksichtigung der sich zu den Stellungnahmen
ergebenden Abwägungsvorschläge kann somit für diese Planänderung der
Satzungsbeschluss vorbereitet und dem Rat über den Verwaltungsausschuss
folgende Beschlussempfehlung unterbreitet werden:
Beschlussvorschlag:
1.
Zu den während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 81 in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
81, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten
Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 durch Bekanntmachung im Amtsblatt
für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Anlagen:
- Entwurf der Planzeichnung
-
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung