Betreff
Neufassung der Hauptsatzung
Vorlage
2012/III/021
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Mit der Verabschiedung des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zum 01.11.2011 wird auch eine Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Edewecht erforderlich. Ein entsprechender Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen wurden dabei die Regelungen den neuen Fundstellen des NKomVG angepasst. Zudem wurde der Wertgrenzenkatalog für Ratszuständigkeiten (Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, Übernahme von Bürgschaften) erweitert und zur Vereinfachung der Aufgabekatalog für Geschäfte der lfd. Verwaltung ergänzt, um aus Gründen der Arbeitserleichterung eine Gesamtübersicht zu erhalten.

 

Obwohl durch das neue Recht die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung gem. § 11 NKomVG im Internet eröffnet wurde, beinhaltet der Entwurf einer Neufassung die bisherige Vorgehensweise der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer Hinweisbekanntmachung in der NWZ. Es sollte zwar die Möglichkeit der Internetnutzung im Auge behalten, im Hinblick auf eine gewisse Rechtsunsicherheit die Umsetzung aber zunächst zurückgestellt werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der Mitglieder der Vertretung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung einer Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht wird als Satzung beschlossen.