Betreff
Weiterentwicklung der Schullandschaft in der Gemeinde Edewecht, hier: Einführung einer Grundschule mit Oberschule in Friedrichsfehn
Vorlage
2012/I/015
Aktenzeichen
I - 13.03.2012
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Einführung der Oberschule in Friedrichsfehn verursacht Kosten im Rahmen der Bereitstellung eines Schulbudgets für diese Schule. Als teilgebundene Ganztagsschule erhält die Grundschule insoweit ein höheres Budget, welches sich anhand von Schülerzahlen und Klassenstärken bemisst. Im gleichen Verhältnis verringert sich jedoch das Budget der HRS, weil die Sek I-Schüler sodann nicht mehr dort geführt werden. Des Weiteren sind Kosten für Anschaffungen von Schulbüchern und Ausstattungsmaterialien, die aufgrund des Neuaufbaus der Schule im Jahrgang 5 angeschafft werden müssen, zu berücksichtigen. Hier sind Kosten von jährlich 10.000 bis 20.000 Euro voraussichtlich zu erwarten. Der Schulleiter ist beauftragt, hier einen genaueren Kostenrahmen zu ermitteln.

 

Investive bauliche Maßnahmen werden von der Einführung der Oberschule direkt nicht ausgehen, jedoch ist hinlänglich bekannt, dass das Gebäude der ehemaligen Orientierungsstufe Sanierungs- und Renovierungsbedarf hat. Hierzu wird auf die grundlegende Ermittlung des Sanierungsbedarfes aus 2008 und die fortgeführte Prioritätenliste „Schulen“ verwiesen. In der Zwischenzeit hat bereits eine erneute Begehung des Gebäudes stattgefunden und eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der beabsichtigen Einführung der Inklusion (Barrierefreiheit usw.) wird erarbeitet. Eine Umsetzung der anstehenden Sanierungs- und Renovierungsarbeiten wird in Bauabschnitten erfolgen müssen.

 

Am Schulstandort Friedrichsfehn wird aufgrund der Entscheidung, die Grundschule Friedrichsfehn zur Ganztagsschule auszubauen, der Neubau/Anbau einer Mensa notwendig werden. Diese Mensa ist bereits von Anfang an als multifunktional nutzbar geplant und soll die verschiedenen Nutzungsaspekte (Kindergarten/Grundschule/HRS bzw. OBS) berücksichtigen. Lediglich der Standort der Mensa könnte durch eine Entscheidung für oder gegen eine Oberschule beeinflusst werden. Bislang ist ein Anbau an die Grundschule bevorzugt worden.


Sachdarstellung:

Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen basierend auf der Beschlusslage aus der Ratssitzung vom 19.12.2011 im Zusammenhang mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse eine Trendabfrage unter der Elternschaft der 4. Klassen der Edewechter Grundschulen durchgeführt. Hier ist auch eine mögliche Anwahl der angedachten Grund- und Oberschule am Schulstandort Friedrichsfehn abgefragt worden. Das Ergebnis der Abfrage ist bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14. Febr. 2012 vorgetragen worden (Anlage Nr. 1). 

 

Die Abfrage ergab ein ausreichendes Interesse an der Oberschule, so dass sofern tatsächlich Anmeldungen in der geäußerten Stärke erfolgen würden, die Oberschule in Friedrichsfehn grundsätzlich starten könnte. Die Mindestvoraussetzung von 48 Schüler/innen würde erfüllt werden können. Maßgeblich wäre letztlich jedoch die tatsächliche Anmeldezahl im Juni 2012.

 

Die Gemeindeverwaltung hat weiterhin gemäß Beschluss des Rates vom 19. Dez. 2011 den Antrag auf Genehmigung einer Grund- und Oberschule am Schulstandort Friedrichsfehn über die Landesschulbehörde an das Niedersächsische Kultusministerium gesandt. Die Rückmeldung zu dem Antrag ergab nach Prüfung durch die Fachbehörden, dass dieser Antrag aufgrund seiner Beschränkung auf eine Zweizügigkeit und aufgrund seiner Formulierung, dass die neue Schule als Angebotsschule geführt werden sollte, nicht genehmigungsfähig wäre.

 

Die Oberschule stellt ein Regelschulangebot dar und kann bzw. soll die Haupt- und Realschulen ersetzen, die wiederum ebenfalls das Regelschulangebot darstellen. Eine Beschränkung dieser Schulform auf eine Angebotsschule ist nicht zulässig.

 

Ferner kann aufgrund der vorgenannten Prämisse, dass die Oberschule Regelschulform ist, keine Beschränkung in der Zügigkeit vorgenommen werden. Der Schulträger der Regelschulformen hat sicherzustellen, dass jeder Schüler aus seinem Gemeindegebiet ungehindert das Regelschulangebot wahrnehmen kann. Er hat dafür zu sorgen, dass die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Insoweit ist zu überdenken, wie mit dem Antrag nunmehr verfahren werden soll.

 

Es ist zur Genehmigungsfähigkeit des Antrages notwendig, zum einen die Beschränkung der Zügigkeit herauszunehmen und klar zu stellen, dass die Oberschule Regelschule sein wird und damit jedem Schüler aus dem Gemeindegebiet Edewecht grundsätzlich zugänglich ist.

 

Grund- und Oberschule Friedrichsfehn

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag auf Genehmigung der Grund- und Oberschule am Schulstandort Friedrichsfehn dahingehend abgeändert werden, dass die Gemeinde Edewecht erklärt, die Beschränkung in der Zügigkeit aufzuheben und somit jedem Schüler aus dem Gemeindegebiet die Möglichkeit einzuräumen, die Oberschule zu besuchen.

 

Zur Einführung der Oberschule in Friedrichsfehn wäre es dann notwendig, die Satzung über die Schuleinzugsbereiche der Gemeinde Edewecht entsprechend zu ergänzen und festzulegen, dass der Einzugsbereich der Oberschule das Gemeindegebiet Edewecht umfasst. Ein Satzungsentwurf ist der Vorlage beigefügt (Anlage Nr. 2).

 

Anhand der geäußerten Elternwünsche würde die Oberschule mit 53 Schüler/innen, also zweizügig, zum Schuljahr 2012/13 starten. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Oberschule erst im Aufbau befindet, ist mit einer stärkeren Anwahl der Oberschule zum kommenden Schuljahr und vermutlich auch zum nächsten Schuljahr 2013/14 nicht zu rechnen. Es ist jedoch vorstellbar, dass mit Einführung des Schuljahrganges 7 der Oberschule in Friedrichsfehn ein deutlich größerer Zulauf zu erwarten ist, weil Schüler/innen, die auf der HRS Edewecht nicht zu recht kommen, sodann zur Oberschule nach Friedrichsfehn wechseln.

 

Der Schulstandort Friedrichsfehn bietet zur Zeit 14 allgemeine Unterrichtsräume (AUR), damit 2 AUR mehr als grundsätzlich bei einer Zweizügigkeit benötigt werden. Hierbei sind die notwendigen Fachunterrichtsräume unberücksichtigt geblieben. Insoweit wäre es denkbar, auch 1 oder 2 Jahrgänge mit mehr als 2 Zügen pro Jahrgang aufzunehmen, ohne dass hieraus sogleich Baubedarf resultieren würde. Darüber hinaus wäre es auch denkbar, jetzt für Wahlpflichtkurse komplett gebundene Räume (z.B. den Textilraum) als Klassenräume umzunutzen. Das Gebäude der ehemaligen Orientierungsstufe bietet hier noch Potenzial. Evtl. Engpässe wären erst zur Einführung des Schuljahrganges 10 zu erwarten, also nach 5 Jahren, so dass hier auch der demografische Wandel nicht unberücksichtigt bleiben darf.

 

Diese Betrachtung erscheint vielleicht auf den ersten Blick zu optimistisch, jedoch muss bedacht werden, dass eine weitere Entwicklung der HRS Edewecht ebenso Einfluss nehmen könnte. Insbesondere aufgrund der Verweigerungshaltung des Kollegiums der HRS ist eine Weiterentwicklung der Schule zu einer Oberschule im April 2011 gestoppt worden. Die grundsätzliche Haltung, dass im großen Konsens die Einführung von Veränderungen besser ablaufen, ist auch in Zukunft sicherlich richtig, jedoch darf eine Verweigerungshaltung nicht dazu führen, dass Weiterentwicklungen damit blockiert werden.

 

Ausblick Weiterentwicklung HRS Edewecht

Der Schulträger Gemeinde Edewecht sollte insoweit nach umfassender Aufarbeitung möglicher Weiterentwicklungen der Schulen, hier insbesondere der HRS, mehr dazu übergehen, mit Zielvorgaben zu arbeiten und einen breiten Konsens in den politischen Gremien über die weitere Ausrichtung der Schullandschaft der Gemeinde Edewecht zu erzielen. Die Einführung einer Grund- und Oberschule in Friedrichsfehn könnte hier ein deutliches Signal sein.

 

 

Das Kollegium der HRS Edewecht hat im Rahmen einer Dienstbesprechung eine Abstimmung über mögliche Weiterentwicklungen der Schule durchgeführt (Anlage Nr. 3). Die Abstimmung ergab 36 Stimmen für eine Weiterentwicklung zur IGS, 10 Stimmen für eine Weiterentwicklung zur OBS mit gymnasialem Zweig, 4 Stimmen für eine Weiterentwicklung zur OBS, 5 Stimmen für die Beibehaltung der HRS. Dieses Abstimmungsergebnis zeigt, dass an der HRS Edewecht erkannt wurde, dass für diese Schule ein Weiterentwicklungsbedürfnis besteht. Der Schulträger muss unter Berücksichtigung der rechtlichen, finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen über die weitere Ausrichtung der Schule entscheiden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Umwandlung der HRS Edewecht zur Oberschule zeitnah angestrebt werden. Hierzu sollte die Schule einen Arbeitsauftrag zur Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes zur Umwandlung der HRS zur Oberschule unter Berücksichtigung einer schuljahrgangsbezogenen Beschulung (integrative Beschulung) und einer teilgebundenen Ganztagbeschulung erhalten. Dieses Konzept sollte bis 15.09.2012 vorgelegt werden, damit zum einen eine Erörterung in einem Schulausschuss erfolgen kann und der Antragszeitraum für eine mögliche Umwandlung zum Schuljahr 2013/14 eingehalten werden kann. Ein entsprechender Antrag wäre bis zum 31. Okt. 2012 über die Landesschulbehörde an das Niedersächsische Kultusministerium zu senden.

 

Insoweit erscheint es sinnvoll, bereits frühzeitig einen weiteren Schulausschuss zur umfassenden Erörterung stattfinden zu lassen.


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Edewecht beantragt zum Schuljahr 2012/13 am Schulstandort Friedrichsfehn, Schulstraße, eine Grundschule mit Oberschule als teilgebundene Ganztagsoberschule einzuführen. Der Genehmigungsantrag beim Niedersächsischen Kultusministerium wird dahingehend abgeändert, dass die Beschränkung auf eine Zweizügigkeit aufgehoben wird und die Oberschule als Regelschulangebot vorgehalten werden soll.

 

2. Der Schuleinzugsbereich der Oberschule umfasst das Gemeindegebiet Edewecht. Die Satzung über die Schuleinzugsbereich wird in der vorgelegten Fassung erlassen.


Anlagen:

Auswertung Trendabfrage

Satzungsentwurf

Schreiben HRS v. 15.02.2012