Nach Erläuterung des Antrages durch Lehrerschaftsvertreter Pagels führt EGR Torkel aus, in die Haushalte der Gemeinde Edewecht würden jährlich Mittel für Sanierungsmaßnahmen für den gesamten Gebäudebestand mit einem Wert von rd. 92 Mio. €, bezogen auf Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, eingestellt. Knapp 25 % Prozent dieser Gebäude seien Schulgebäude. Im Ergebnishaushalt würden in der Regel zwischen 800.000 und 1 Mio. € Sanierungsmittel zur Werterhaltung mit einer Priorisierung nach Notwendigkeit eingeplant. Würden nun die Schulen hinsichtlich Schönheitsreparaturen im Sinne des Antrags behandelt, müsse dies auch für die weiteren kommunalen Einrichtungen wie bspw. Kindergärten, Feuerwehrhäuser, Turnhallen, das Bad etc. gelten. Im Übrigen liege es in der Hand des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses die Planung und Priorisierung der Mittel für die kommunalen Haushalte vorzubereiten. Insofern könne aus Sicht der Verwaltung die regelmäßige Einplanung einer festen Summe für Schönheitsreparaturen in Schulen nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Herr Pagels verweist auf Rissbildungen in Wänden der GS Edewecht und der Edewechter Oberschule, weshalb es nicht nur um Schönheitsreparaturen gehe. Seiner Ansicht nach müsse die Gemeinde Edewecht als Schulträger regelmäßig Innenräume, Holzkonstruktionen und Statik prüfen um bspw. statische Mängel wie beim Mensadach oder den Werkräumen frühzeitig zu erkennen. EGR Torkel weist in aller Deutlichkeit darauf hin, der Schaden am Mensadach habe weder durch Betrachtung der Dachoberfläche noch durch Sichtung von unten festgestellt werden können. Dies sei nur durch eine Öffnung des Daches möglich gewesen. Technische Mängel wie etwa Rissbildungen würden natürlich sorgfältig betrachtet und führten in notwendigen Fällen regelmäßig zu adäquaten Sanierungsmaßnahmen.

 

Auf Nachfrage RF Bründermanns namens ihrer Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen erläutert EGR Torkel, alle kommunalen Gebäude würden regelmäßig mindestens einmal jährlich gemeinsam durch technisches Personal der Verwaltung und den zuständigen Hausmeister begangen und eine Mängelliste erstellt. Über die Beurteilung der Dringlichkeit unterschiedlicher Maßnahmen herrsche naturgemäß nicht immer Einigkeit.

 

RH Bekaan unterstützt eine im Antrag formulierte Aussage, wonach Schulen nicht nur Zweckbauten, sondern auch Lebensräume darstellten und findet es schade, dass bspw. beim Austausch von Tafeln gegen White-Boards nur gerade die Löcher in den Wänden zugespachtelt, nicht aber die Wände gestrichen würden. Seiner Ansicht nach begründe aber ein gewisses Alter einer Wandfarbe in einem ordentlichen Zustand nicht automatisch einen Neuanstrich nach einem relativ kurzen Zeitraum. Würden in Schulen eklatante Mängel festgestellt, sollten diese Hinweise seiner Auffassung nach seitens der Verwaltung jedoch wohlwollend geprüft werden, auch wenn es „nur um Schönheit“ ginge. Dies sei, so EGR Torkel, bereits der Fall. Allerdings könnten die manchmal hohen Erwartungshaltungen bspw. aus Gründen der vorhandenen Budgets nicht immer befriedigt werden. Wichtig sei und bleibe ein guter Austausch zwischen Verwaltung und Schulleitungen und eine Prüfung jeden Einzelfalles.

 

Auf AV Hohnholz´ Nachfrage, ob in irgendeiner Form ein konkreter Antrag zur Beschlussfassung gestellt werden soll, teilt Herr Pagels mit, er werde die heutige Beratung in die KES-Runde tragen und bittet um Bekanntgabe, welche Verwaltungsmitarbeitende an der nächsten KES-Runde teilnehmen können, um die Thematik weiter zu besprechen. EGR Torkel teilt mit, standardmäßig würden FBL Sander und SGL Schöbel an dieser Runde teilnehmen, sofern dies gewünscht sei, könne darüber hinaus bedarfsweise gerne auch SGL Gebken teilnehmen. Dieser Vorschlag wird von Herrn Pagels begrüßt.