Beschlussvorschlag:

a)    Die Verwaltung wird beauftragt die Beschaffung von zwei teilmobilen Netzersatzanlage für die Feuerwehrhäuser Edewecht und Friedrichsfehn nach Möglichkeit in 2024 zu realisieren. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € sollen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt.

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierbarkeit der Einrichtung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) entsprechend der DIN 14092 Feuerwehrhäuser – Teil 1 Planungsgrundlagen prüfen zu lassen und die Kosten zu ermitteln. Über das Ergebnis der Prüfung ist in einer der nächsten Sitzungen zu berichten und bei Bedarf weiter zu beraten.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Gerdes-Röben teilt er auf Nachfrage des EGR Torkel mit, die elektrische Leistung von teilmobilen Netzersatzanlagen bewege sich je nach Bauart zwischen 15 und 200 kVA wobei für das Feuerwehrhaus Edewecht eine Leistung zwischen 30 und 40 kVA und für das Feuerwehrhaus Friedrichsfehn eine Leistung von 30 kVA geboten erscheine.

 

Ohne Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA sodann folgenden