Sitzung: 25.09.2023 Feuerwehrausschuss
Vorlage: 2023/FB II/4134
Beschlussvorschlag:
Die
Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und
Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) nebst der zugehörigen Anlagen ’’Gebührentarif
zu § 4“ und „Ausführungsbestimmungen“ wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Gerdes-Röben unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden