Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) nebst der zugehörigen Anlagen ’’Gebührentarif zu § 4“ und „Ausführungsbestimmungen“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Gerdes-Röben unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden