RF Carls bittet um Auskunft, ob durch die mit dem Glasfaserausbau beauftragten Firmen analog des gemeindlichen Beschlusses nach Abschluss der Erdarbeiten biodiversitätsförderndes Saatgut ausgebracht werde.

 

Dies könne, so FBL Torkel weder kontrolliert noch eingefordert werden, weil die Gemeinde Edewecht nach § 127 ff Telekommunikationsgesetz zur Duldung dieser Eingriffe verpflichtet sei und keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Umsetzung habe. In eklatanten Fällen seien allerdings durch die Verwaltung auch schon einschlägige Baustellen stillgelegt worden. Hier müssten in einem gewissen Maß mit den Vorteilen des Glasfaserausbaus auch dessen Nachteile hingenommen werden.