RF Bründermann bittet um Auskunft, ob vor einem möglichen Ausbau des Breeweges zu einer Fahrradstraße oder -zone die betroffene Anliegerschaft über die Planungen informiert werde.

 

FBL Torkel führt aus, eine solche Maßnahme stelle eine verkehrliche Anordnung dar, die nach Gesetzeslage eine Beteiligung der Anliegerschaft nicht vorsehe. Die Verwaltung werde im Falle eines entsprechenden Ausbaus diesen Menschen aber dennoch im Vorfeld die Planungen vorstellen.